BERLIN. Die Bundesregierung hat einen vorübergehenden Aufnahmestop für die Ansiedlung vermeintlich besonders schutzbedürftiger UN-Flüchtlinge verhängt. Die mutmaßliche künftige Bundesregierung aus Union und SPD wird vorläufig keine Zusagen für Aufnahmen von Migranten aussprechen, die über das Resettlement („Umsiedlungs“-)Programm des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR kommen wollen. Bis die Bundesregierung eine neue Entscheidung trifft, sollen alle Verfahren ausgesetzt und keine neuen begonnen werden, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an das UNHCR berichtet.
Ausnahmen soll es für Verfahren geben, die schon weit fortgeschritten sind, heißt es weiter. Ursprünglich hatte die Bundesregierung gegenüber dem UNHCR und der EU-Kommission für die Jahre 2024 und 2025 die Aufnahme von 13.100 Migranten zugesagt. Bisher kamen über diese Regelung 5.061 Personen nach Deutschland – darunter auch syrische Flüchtlinge aus der Türkei.
UNHCR zählt weiterhin auf Deutschland
Die Bundesrepublik beteiligt sich seit 2012 am Resettlement-Verfahren. Hier schlägt der UNHCR den Mitgliedsstaaten vermeintlich besonders schutzbedürftige Menschen vor, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch im aktuellen Aufnahmeland bleiben können. Anschließend führen deutsche Beamte Befragungen und Sicherheitsüberprüfungen bei den Bewerbern durch.
Wer anschließend angenommen wird, muß in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern erhält einen für drei Jahre gültigen Aufenthaltstitel. Ist die Integration der Person erfolgreich, ist auch ein unbefristeter Aufenthalt rechtlich möglich.
Ein Sprecher des UNHCR zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zuversichtlich, daß Deutschland das Resettlement-Programm weiterhin durchführen wird. Berlin habe sich unter den Regierungen Merkel und Scholz stets als verläßlicher Partner erwiesen. „Während der Koalitionsverhandlungen ist das erst mal gestoppt worden. Wir gehen aber davon aus, daß es weitergeht, sobald es einen neuen Minister gibt.“ (st)