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Landgericht urteilt: Verein „Fulda stellt sich quer“ darf nicht über die AfD lügen

Landgericht urteilt: Verein „Fulda stellt sich quer“ darf nicht über die AfD lügen

Landgericht urteilt: Verein „Fulda stellt sich quer“ darf nicht über die AfD lügen

Eine Ausgabe des Strafrechts hat der Staatsanwalt am 07.12.2016 zum Beginn einer Verhandlung gegen insgesamt fünf sogenannte „Reichsbürger“ im Landgericht Fulda (Hessen) mitgebracht. Die Männer sind Angehörige der „Freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung“. »Reichsbürger« erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Akten im Landgericht Fulda: Ein linker Verein verliert gegen die AfD. Foto: picture alliance / Boris Roessler/dpa | Boris Roessler
Eine Ausgabe des Strafrechts hat der Staatsanwalt am 07.12.2016 zum Beginn einer Verhandlung gegen insgesamt fünf sogenannte „Reichsbürger“ im Landgericht Fulda (Hessen) mitgebracht. Die Männer sind Angehörige der „Freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung“. »Reichsbürger« erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Akten im Landgericht Fulda: Ein linker Verein verliert gegen die AfD. Foto: picture alliance / Boris Roessler/dpa | Boris Roessler
Akten im Landgericht Fulda: Ein linker Verein verliert gegen die AfD. Foto: picture alliance / Boris Roessler/dpa | Boris Roessler
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Verein „Fulda stellt sich quer“ darf nicht über die AfD lügen

Der Verein „Fulda stellt sich quer“, vom Staat finanziert und eng mit der SPD vernetzt, verbreitete Lügen über die AfD – und muß jetzt juristische Konsequenzen tragen. Für die Partei ist klar: Die Verquickung von Staatsgeldern und linker Agitation gehört auf den Prüfstand.

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Akten im Landgericht Fulda: Ein linker Verein verliert gegen die AfD. Foto: picture alliance / Boris Roessler/dpa | Boris Roessler
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