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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Und er ist schon wieder frei: Nach Attacken in Berlin: Illegaler Syrer hat schon wieder zugeschlagen

Und er ist schon wieder frei: Nach Attacken in Berlin: Illegaler Syrer hat schon wieder zugeschlagen

Und er ist schon wieder frei: Nach Attacken in Berlin: Illegaler Syrer hat schon wieder zugeschlagen

Ein Auto der deutschen Polizei fährt in den Einsatz (Symbolbild). Syrer.
Ein Auto der deutschen Polizei fährt in den Einsatz (Symbolbild). Syrer.
Polizeifahrzeug im Einsatz. Der Syrer wurde nach einem Klinikaufenthalt wieder freigelassen. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Und er ist schon wieder frei
 

Nach Attacken in Berlin: Illegaler Syrer hat schon wieder zugeschlagen

Zum dritten Mal innerhalb weniger Tage attackiert ein Syrer deutsche Behörden. Nach Angriffen auf das Innenministerium und das Kanzleramt, reiste der Migrant mit dem Fäkal-Stein nun nach Karslruhe. Warum er wieder nicht in Haft ist.
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BERLIN/KARLSRUHE. Erneut hat der wütende Syrer zugeschlagen, diesmal richtete er seinen Zorn gegen das Bundesverfassungsgericht. Nach einer Steinattacke auf das Bundesinnenministerium, bei der eine Panzerglasscheibe zerstört wurde, und einem Fäkal-Angriff auf das Kanzleramt, bei dem die Fassade beschädigt wurde, war es bereits der dritte Schlag des Migranten.

Mittlerweile identifiziert die Bild den Tatverdächtigen 48jährigen Syrer als Sakr B. Seine jüngste Tat fand am gestrigen Montag um 13.30 Uhr statt. Der Tatverdächtige, der erneut seine Lieblingswaffe, einen mit Fäkalien verunreinigten schweren Stein, einsetzte, befindet sich momentan in Polizeigewahrsam. Dennoch lehnte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Untersuchungshaft ab.

Schon wieder auf freiem Fuß

Stattdessen wird am Dienstagmittag um 12.00 Uhr ein Strafprozeß vor dem Amtsgericht Karlsruhe erwartet. Ob er auch dort seinen Stein mitbringt, wird sich zeigen. Sakr B. ist den deutschen Strafverfolgungsbehörden jedenfalls kein Unbekannter. Er wird von den Staatsanwaltschaften in Köln und Osnabrück gesucht, während das Amtsgericht Mannheim ihn zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hat. Seine Vorstrafen umfassen unter anderem Leistungserschleichung und Widerstand gegen Polizeibeamte.

Zu allem Überfluß soll sich der Israel-Hasser, der mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über den „Genozid in Gaza“ sprechen wollte, derzeit ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten. Bereits seit Februar 2023 gilt er als flüchtig. Im Jahr 2015 war er nach Deutschland gekommen und erhielt damals den Status eines Flüchtlings. Seine erste Wohnsitznahme war in Friedland, Niedersachsen. (rr)

Polizeifahrzeug im Einsatz. Der Syrer wurde nach einem Klinikaufenthalt wieder freigelassen. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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