DESSAU-ROSSLAU. Yonas A., ein 27jähriger Mann aus Eritrea, ist erneut auf der Anklagebank gelandet. Trotz zahlreicher Bemühungen ist es den Behörden in Sachsen-Anhalt in den vergangenen sechs Jahren nicht gelungen, ihn nach Verbüßung seiner Haftstrafe abzuschieben. Schuld ist das System.
Bereits im Jahr 2017 wurde Yonas A. wegen seiner Beteiligung an einer Gruppenvergewaltigung in Untersuchungshaft genommen. Gemeinsam mit drei Landsleuten hatte er in Dessau eine 56jährige Frau brutal mißhandelt. Mit einer abgebrochenen Bierflasche am Hals zwangen die Männer ihr Opfer zu sexuellen Handlungen und drohten, sie „abzustechen“, falls sie sich wehre.
Nach Verbüßung einer sechsjährigen Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Burg hat Yonas A. seinen kriminellen Lebensstil ungehindert fortgesetzt. Innerhalb von nur neun Wochen im Sommer 2024 beging er zehn neue Straftaten, bevor er schließlich in den Maßregelvollzug eingewiesen wurde.
Eine Spur der Gewalt und Zerstörung
Yonas A. machte nach seiner Haftentlassung vor nichts halt: Er randalierte in einem Elektronikmarkt, bedrohte Angestellte eines Supermarkts mit einem Küchenmesser, als sie ihn beim Diebstahl von Alkohol erwischten, und trat Haustüren ein. Auch vor der Polizei zeigte er keinen Respekt und bespuckte die Beamten.
Besonders drastisch war ein Vorfall Ende Mai 2024. Der Familienvater Matthias K. mußte in seinem Auto eine Vollbremsung machen, um Yonas A. nicht zu überfahren, der bei Rot über die Ampel lief. Statt sich zu entschuldigen, attackierte der Eritreer den Autofahrer. Erst zog er eine Haarnadel aus seiner Frisur und drohte dem Deutschen, ihm ein Auge auszustechen. Dann trat er eine Beule in die Tür des Autos und fügte hinzu: „Ich schneide dir den Kopf ab.“ Matthias K., der einen Sachschaden von 1700 Euro erlitt, dokumentierte die Szene mit seinem Handy.
Vor Gericht fragte die Richterin Yonas A. nach seinen Motiven. Bild zitiert seine Antwort: „Ich war traurig wegen meiner Heimat.“ Zurück nach Eritrea will er allerdings keinesfalls.
Abschiebung: ein scheinbar unlösbares Problem
Obwohl Yonas A. wiederholt straffällig wurde, ist seine Abschiebung bislang gescheitert. Die Behörden berufen sich auf Datenschutz und den Schutz persönlicher Rechte.
Tatsächlich liegt das Problem jedoch tiefer: Eritrea stellt keine Paßersatzdokumente für Personen aus, die nicht freiwillig zurückkehren möchten. Ohne diese Papiere sind Zwangsabschiebungen nicht möglich. (rr)