KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Steuergelder zu gewähren. Die AfD hatte die Karlsruher Richter aufgefordert, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, wonach die Stiftung Gelder aus dem Bundeshaushalt bekommen sollte.
Die Richter urteilten, die Partei haben „nicht substantiiert dargelegt“, daß das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien auch die „vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten der nicht verfahrensbeteiligten Stiftung umfaßt“. Mit einem ähnlichen Anliegen war die Partei bereits 2020 vor dem Verfassungsgericht gescheitert.
Weiteres Verfahren startet im Oktober
Hintergrund der AfD-Klage ist, daß die Erasmus-Stiftung bei den vergangenen Haushaltsberatungen im Gegensatz zu allen anderen parteinahen Stiftungen der im Bundestag vertretenden Parteien kein Geld zugesprochen bekam. Eine rechtliche Grundlage für den Ausschluß von der Finanzierung aus dem Bundeshaushalt gibt es nicht. Allerdings galt ursprünglich die Abmachung, daß die Stiftungen Geld erhalten, wenn die ihr nahestehende Partei zweimal hintereinander in den Bundestag einzieht.
Der Streit um die Stiftungs-Förderung ist damit allerdings nicht beigelegt. Am 25. Oktober wird Karlsruhe in einem weiteren Hauptsache-Verfahren eine mündliche Verhandlung zur Beschwerde der AfD gegen die Nichtunterstützung der Stiftung abhalten. Auch hier moniert die Partei, daß ein Ausschluß der Stiftung von der Finanzierung durch Steuermittel die Chancengleichheit der Parteien verletze. Die politischen Stiftungen der anderen Parteien erhalten mehrere hundert Millionen Euro im Jahr aus der Staatskasse.
Die Vorsitzende der Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. „Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre es gewesen, gemäß seiner eigenen Urteile umgehend jede Verletzung der Chancengleichheit politischer Strömungen zu beenden. Dem verweigert sich das Gericht mit dieser Entscheidung wiederum.“ (ho)