KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer ZDF-Journalistin abgelehnt, die auf diesem Weg eine Gehaltserhöhung auf das Niveau ihrer männlichen Kollegen erstreiten wolle. Die Richter wiesen die Beschwerde aus formellen Gründen zurück. So habe die Reporterin unter anderem die Möglichkeiten der zuständigen Fachgerichte nicht ausgeschöpft.
Die Frau hatte in zuvor vor dem Bundesarbeitsgericht einen Teilerfolg erstritten. Die Richter urteilten, daß der Sender auch freien Mitarbeitern Auskunft darüber geben muß, welches Gehalt ihre männlichen Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten im Durchschnitt erhalten. Dabei kam heraus, daß sie knapp 800 Euro weniger verdiente.
Keine Gehaltserhöhung
Allerdings lehnten die Arbeitsgerichte die Forderung nach einer Gehaltserhöhung ab. Die Journalisten habe nicht nachweisen können, daß sie weniger Gehalt bekäme, nur weil sie eine Frau ist. Zudem könne sie ihren Lohn nicht mit dem Einkommen von Mitarbeitern vergleichen, die festangestellt und nach Tarif bezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht lehnte die Revision zu dem Urteil ab. Nun scheiterte sie vor dem Bundesverfassungsgericht endgültig.
Nach den Niederlagen in den Vorinstanzen hatte die Reporterin von einem „Schlag ins Gesicht für alle Frauen und Männer, die wollen, daß alle Kollegen gleich viel verdienen“ gesprochen. (ho)