Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den Bundesvorstand der Grünen eingeleitet. Grund dafür sind die Corona-Sonderzahlungen, die die Parteispitze Ende 2020 erhalten hatte.
So besteht laut dem Spiegel der Anfangsverdacht der Untreue. Im Visier der Staatsanwaltschaft stehen neben Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck auch die stellvertretenden Vorsitzenden Ricarda Lang und Jasmin Schäfer sowie der Bundesgeschäftsführer und parlamentarische Staatssekretär, Michael Kellner, und der Bundesschatzmeister Marc Urbatsch. Alle bis auf Urbatsch sind Mitglied des Bundestags.
Gegenstand des Verfahrens ist die Bewilligung einer Corona-Sonderzahlung durch die Mitglieder des Bundesvorstandes, die demnach selbst Begünstigte dieser Geldsumme waren. Konkret geht es um 1.500 Euro pro Person. Laut dem Berliner Generalstaatsanwalt Martin Steltner waren diese Zahlungen „mutmaßlich rechtswidrig“. Die Gelder sollten Mehrbelastungen, die sich aus der Pandemie ergaben, ausgleichen.
„Untreue zum Nachteil der Partei“
Bereits im Jahr 2020 beanstandeten interne Revisoren diese Bonusleistungen, da diese nicht mit den parteiinternen Statuten übereinstimmten. So sei in den Bestimmungen festgelegt, daß Vorstände lediglich die „tariflich festgelegte“ Summe von 300 Euro hätten erhalten dürfen. Ausgelöst wurde die Ermittlung der Berliner Staatsanwaltschaft schließlich durch die Anzeige von Privatpersonen.
Weiterhin ist aus dem Bericht der grünen Prüfer zu entnehmen, der Vorstand hätte den Finanzrat hinzuziehen müssen. Dabei handelt es sich um ein Gremium, dem auch Delegierte aus den Bundesländern angehören. So wurde damals beanstandet, daß eine finanzielle Regelung „nicht allein von den begünstigten Personen“ getroffen werden kann.
Aufgrund dieser Informationslage gingen bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen ein, was den Anfangsverdacht der „Untreue zum Nachteil der Partei“ rechtfertigte. Laut Schatzmeister Urbatsch haben alle Beteiligten den „Corona-Bonus“ bereits zurückgezahlt.
Der Verdacht der Bereicherung ist nicht neu
Es ist nicht das erste Mal, daß der Bundesvorstand aufgrund von Sonderzahlungen in der Kritik steht. Bereits im Jahr 2019 genehmigten die Vorstandsmitglieder sich selbst ein Extra-Weihnachtsgeld. Eine Zahlung, der ebenfalls der Finanzrat hätte zustimmen müssen. Diese Leistung war damals mit dem guten Abschneiden bei der EU-Parlamentswahl gerechtfertigt worden.
Bereits im Bundeswahlkampf geriet Annalena Baerbock aufgrund unüblicher Geldzahlungen in die Kritik. So hatte die jetzige Außenministerin Sonderzahlungen in Höhe von 25.220 Euro aus den Jahren 2018 bis 2020 nicht ordnungsgemäß als Nebeneinkunft gemeldet.
Der lockere Umgang mit öffentlichen oder Partei-Geldern hatte in der Vergangenheit auch zu politischen Konsequenzen geführt. Im Jahr 2002 trat neben dem Linken-Politiker Gregor Gysi, damals noch PDS und Berliner Wirtschaftssenator, der grüne Abgeordnete Cem Özdemir von seinen Ämtern zurück, nachdem er sich, Freunden und Familienangehörigen mit dienstlich angesammelten Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm „Miles&More“ der Lufthansa versorgt hatte.