Anzeige
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

Kostenexplosionen für Umbau und schleppende Digitalisierung: Landesrechnungshof wirft Berliner Verwaltung Steuerverschwendung vor

Kostenexplosionen für Umbau und schleppende Digitalisierung: Landesrechnungshof wirft Berliner Verwaltung Steuerverschwendung vor

Kostenexplosionen für Umbau und schleppende Digitalisierung: Landesrechnungshof wirft Berliner Verwaltung Steuerverschwendung vor

Zentraler Omnibusbahnhof Berlin: Die Baukosten explodieren (Archivbild) Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening
Zentraler Omnibusbahnhof Berlin: Die Baukosten explodieren (Archivbild) Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening
Zentraler Omnibusbahnhof Berlin: Die Baukosten explodieren (Archivbild) Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening
Kostenexplosionen für Umbau und schleppende Digitalisierung
 

Landesrechnungshof wirft Berliner Verwaltung Steuerverschwendung vor

Der Landesrechnungshof hat der Berliner Verwaltung in seinem aktuellen Bericht Steuergeldverschwendung in Millionenhöhe vorgeworfen. Als ein gravierendes Beispiel nannte der Rechnungshof die Kostenexplosion für den Zentralen Omnibusbahnhof, dessen Kosten sich demnach verzehnfacht haben.
Anzeige

Unwort, Umfrage, Alternativ

BERLIN. Der Landesrechnungshof hat der Berliner Verwaltung in seinem aktuellen Bericht Steuergeldverschwendung in Millionenhöhe vorgeworfen. „Der Bericht zeigt detailliert Mängel und Versäumnisse in unterschiedlichsten Bereichen“, teilte die Behörde am Montag mit.

Als ein gravierendes Beispiel nannte der Rechnungshof die Kostenexplosion für den Zentralen Omnibusbahnhof. Seit 2016 werde an der Immobilie gebaut. Die Kosten „haben sich bis heute im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsansatz von 3,85 Millionen Euro auf mehr als 39 Millionen Euro verzehnfacht“.

Zudem sei der Zeitrahmen gesprengt worden. Statt der angestrebten Fertigstellung 2019 verzögerten sich die Baumaßnahmen voraussichtlich bis mindestens 2022. „Die Bauzeit hat sich somit nahezu verdoppelt. Ursächlich dafür ist ein weitgehend ungeordneter und ungesteuerter Planungsprozeß“. Die zuständige Senatsverwaltung habe außerdem in keinem Stadium des Verfahrens „die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens untersucht“, bemängelte der Landesrechnungshof.

Digitalisierung stocke nach fünf Jahren noch

Kritik äußerte der Rechnungshof auch an den Personalausgaben, die 2017 mit rund acht Milliarden Euro der zweitgrößte Ausgabenblock im Haushalt des Landes Berlin gewesen seien. Da Finanzmittel und Fachkräfte knapp seien, müßten die Berliner Behörden den Personalbedarf ermitteln. Jedoch fehle für die Hälfte der Stellen eine hinreichende Untersuchung des Personalbedarfs. „Damit mangelt es nicht nur an der Basis für künftige Personalbedarfskonzepte des Landes, sondern auch an einer wichtigen Grundlage für den Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen über die Verteilung begrenzter Haushaltsmittel“, so das Fazit des Rechnungshofes.

Auch die Umstellung der Berliner Behörden auf eine einheitliche Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wurde vom Landesrechnungshof angemahnt. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Berliner E-Government-Gesetztes sei bislang keine einzige Behörde in das IT-Dienstleistungszentrums der Hauptstadt integriert worden. Es sei unklar, wie viele öffentliche Mittel in welchem Zeitraum für die Modernisierung des IT-Bereichs benötigt werden.

FDP: Senat kümmert sich lieber im Mietendeckel

Der CDU-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, Stephan Lenz, zeigt sich verärgert über die Situation. „Die E-Akte wird unter Rot-Rot-Grün zur Never-Ending-Story“, sagte er der B.Z. Er warf Innensenator Andres Geisel (SPD) Führungsversagen vor.

Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sibylle Meister, beklagte: „Es zeigt einmal mehr, daß der Senat seine Energie lieber in verfassungswidrige Ideologieprojekte wie den Mietendeckel steckt, anstatt sich um seine Kernaufgabe – eine funktionierende Stadt für die Berliner – zu kümmern.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Berliner Mietendeckel Mitte April für nichtig erklärt. Solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz für frei finanzierten Wohnraum zurücktrete, seien die Länder nicht dazu befugt. (ag)

Zentraler Omnibusbahnhof Berlin: Die Baukosten explodieren (Archivbild) Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles