CELLE/HANNOVER. Das Oberlandesgericht Celle hat die Deutsche Messe dazu verpflichtet, den „Pfingstkongreß“ des Coburger Convents auf ihrem Gelände in Hannover stattfinden zu lassen. Damit hoben die Richter eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Hannover auf. Wie der Coburger Convent (CC) am Mittwoch in einem Schreiben an seine Mitglieder mitteilte, soll Anfang Juni wegen der Corona-Pandemie wie geplant zum ersten Mal in seiner Geschichte ein Pfingsttreffen außerhalb Coburgs und in abgespeckter Version stattfinden.
Die Deutsche Messe, die zu hundert Prozent der öffentlichen Hand gehört, hatte ihren Vertrag mit den Alten Herren des CC vom 10. Dezember 2020 gekündigt. Sie hatte sich auf eine Klausel im Mietvertrag berufen, in der es heißt, sie könne von dem Mietverhältnis zurücktreten, wenn „durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Deutschen Messe AG zu befürchten ist“. Ausschlaggebend dafür sei auch das politische Engagement eines Alten Herren in der AfD gewesen.
Richter: Klausel hält Überprüfung nicht stand
Die Deutsche Messe befürchtete eine solche Rufschädigung deshalb, weil die Weltanschauung einzelner Mitglieder des CC den Werten und der Haltung der Messe als weltoffenes Unternehmen widersprächen. Allerdings argumentierte das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß, der der JF vorliegt, daß die entsprechende Klausel einer Überprüfung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht standhalte.
Die Richter begründeten dies unter anderem damit, daß der Messe „bei ordnungsgemäßer Sorgfalt“ die Gründe für die „Befürchtung eines Ansehensverlustes“ bereits vor Vertragsschluß bekannt gewesen sein müßten. Jeder Verhandlungspartner sei grundsätzlich für sein Handeln selbst verantwortlich.
CC zeigt sich „hocherfreut“
Außerdem sei der Vertragsrücktritt am 19. Januar dieses Jahres und damit für den CC „plötzlich und unerwartet“ erfolgt. Es sei ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen, in einem ordentlichen Klageverfahren klären zu lassen, ob die Kündigung rechtskonform erfolgt sei. „Wegen des Zeitablaufs von nur viereinhalb Monaten war es mithin erforderlich, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.“ Entgegen der Ansicht des Landgerichts Hannovers sei es dem CC nicht mehr zumutbar, einen anderen Ort oder eine alternative Art der Veranstaltung zu finden.
Der Verband Alter Herren im CC zeigte sich „hocherfreut“ über die Entscheidung, zumal die Deutsche Messe bereits mitgeteilt habe, daß sie gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts nicht vorgehen werde. Die Messe war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Der Coburger Convent ist ein Verband der schlagenden akademischen Landsmannschaften und Turnerschaften an deutschen Hochschulen. Ihm gehören 94 Verbindungen mit rund 1.600 Aktiven und rund 10.000 Alten Herren an. (ls)