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Medizinethik: Jedem steht eine Behandlung zu

Medizinethik: Jedem steht eine Behandlung zu

Medizinethik: Jedem steht eine Behandlung zu

Intensivstation
Intensivstation
Ein Covid-Patient wird auf einer Intensivstation mit einer Maske beatmet Foto picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Medizinethik
 

Jedem steht eine Behandlung zu

Die Entscheidung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen oder nicht, muß in einer Demokratie dem einzelnen in freier persönlicher Entscheidung überlassen werden. Gedankenspielen wie denen des Ethikrat-Professors Wolfram Henn, der in einem Brief an Impfunwillige Undenkbares aussprach, sind von Demokraten entschieden abzulehnen. Ein Kommentar von André Hagel.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Sicher ist eine Impfung grundsätzlich sinnvoll. Die Entscheidung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen oder nicht, muß in einer Demokratie aber dem einzelnen in freier persönlicher Entscheidung überlassen werden. Gerade dann, wenn Impfmittel zur massenweisen Anwendung gelangen sollen, über deren mögliche Folgen oder Nebenwirkungen in der Dauer noch nichts bekannt ist, wie bei den jetzt erwarteten Wunderwaffen von Pfizer BioNTech und anderen Pharmaunternehmen.

Die persönliche Entscheidung über eine Impfung darf weder direkt noch indirekt erzwungen werden. Repressionsmechanismen sind abzulehnen, denn sie beschädigen das Vertrauen in den demokratischen Staat und in die Freiheit, deren Schutz die Aufgabe dieses Staates ist.

Übersetzt heißt die jüngst vom Ethikrat-Mitglied Professor Wolfram Henn indirekt erhobene Forderung, daß Menschen, die sich einer Covid-19-Schutzimpfung verweigern, auch auf eine intensivmedizinische Behandlung verzichten sollen („Beatmungsgerät anderen überlassen“), nichts anderes als: Eine notwendige, unter Umständen lebensrettende Behandlungsmaßnahme soll von vorangegangenem persönlichen Wohlverhalten des Patienten abhängig gemacht werden. Das Recht eines Erkrankten auf eine spezifische Behandlungsform entspringt aber seiner akuten medizinischen Notsituation, nicht seinem vorherigen Wohlverhalten oder seiner Willfährigkeit gegenüber offiziell als erwünscht propagierten Verhaltensweisen.

Eine gedankliche Vorabselektion

Eine solche, in ihrem Kern wie in ihren Konsequenzen unethische und inhumane Position wie die Henns und des ihn stützenden Charité-Virologen Christian Drosten mag das Kennzeichen einer „Gesundheitsdiktatur“ (Henryk M. Broder) sein können, nicht aber einer Demokratie.

Was Wolfram Henn und der ihm zur Seite gesprungene Herr Drosten betreiben, ist geistige Brandstiftung. Denn sie stellen in der Denklogik das Recht eines Erkrankten auf adäquate Behandlung und somit in letzter Konsequenz das Recht auf Leben in Frage. Beide schwingen sich dazu auf, darüber zu befinden, welche Patienten sich eine notwendige medizinische Behandlung verdient haben und sie erhalten sollen – und welche nicht. Sie betreiben gedanklich eine politische Vorabselektion von Patientengruppen. Das ist „Wissenschaft“, die einen das Gruseln lehrt.

 

Ein Covid-Patient wird auf einer Intensivstation mit einer Maske beatmet Foto picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
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