KARLSRUHE. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf auch weiterhin Klagen einreichen. Wie der Bundesgerichtshof am Donnerstag festgestellt hat, gibt es zudem keine Anhaltspunkte für eine illegale Finanzierung. „Auch die Zuwendungen in Form von Spenden von Toyota rechtfertigt nicht die Annahme eines Rechtsmißbrauchs“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Zahlungen hätten nicht zu einer Bevorzugung des japanischen Autoherstellers geführt.
Auch die Gehälter der beiden Geschäftsführer seien kein Beweis für ein Streben nach finanziellen Gewinnen. Denn die Beträge machten nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtkosten aus. Daher sei ausgeschlossen, daß der Zweck der DUH in Einnahmen für Personalkosten und nicht im Kampf für Verbraucherinteressen liege, so die Richter.
Der ehemalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) äußerte sich erfreut über das Urteil. Es sei „ein Sieg für den Verbraucherschutz“.
Ein Sieg für den #Verbraucherschutz und die #Umwelt @Umwelthilfe kein Abmahnverein sondern ihr Anwalt https://t.co/LABXpTH9ue
— Jürgen Trittin (@JTrittin) 4. Juli 2019
Umwelthilfe finanziert sich durch Spenden und Abmahnungen
Hintergrund ist die Klage eines Autohauses, das dem Verband Profitabsichten und illegale Querfinanzierung vorgeworfen hatte, nachdem die DUH den Autohändler abgemahnt hatte. Die Umwelthilfe war bereits wiederholt in die Kritik geraten, weil sie in mehreren Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hatte. Anfang Januar forderte der Verband noch ein Böllerverbot in den Innenstädten.
In der Vergangenheit hatten vor allem Unions- und AfD-Politiker wiederholt gefordert, der DUH die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Neben öffentlichen Fördermitteln und Spenden finanziert sich die Umwelthilfe durch Abmahnungen von Autohändlern, die keine Angaben zum Energieverbrauch ihrer Fahrzeuge machen. (ag)