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„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Wer vor Abschiebungen warnt, muß nicht in Haft

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Wer vor Abschiebungen warnt, muß nicht in Haft

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“: Wer vor Abschiebungen warnt, muß nicht in Haft

Seehofer
Seehofer
Bundesinnenminister Horst Seehofer: Gesetz geändert Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
 

Wer vor Abschiebungen warnt, muß nicht in Haft

Mit bis zu drei Jahren Haft wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Flüchtlingshelfer bestrafen, die Asylbewerber über deren Abschiebetermine informieren. Nun soll er seinen geplanten Gesetzentwurf geändert haben. Die SPD hatte Druck gemacht.
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BERLIN. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist von seinem Vorhaben abgerückt, Flüchtlingshelfer, die vor bevorstehenden Abschiebungen warnen, strafrechtlich zu belangen. Seehofers geplantes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sah zunächst vor, daß Personen, die Asylbewerber über einen bevorstehenden Abschiebetermin informieren oder diesen verbreiten, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren droht, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Stattdessen soll auf Druck von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die strafrechtliche Verfolgung nun lediglich Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes treffen, die solche Informationen weitergeben, heißt es in dem Bericht. Geklärt werden müsse allerdings, ob ehrenamtliche Helfer sich bei einer verhinderten Abschiebung „wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Haupttat“ strafbar machen.

„Wir wollen durch die Strafbarkeit keine Nicht-Regierungs-Organisationen treffen und auch keine Journalisten“, sagte Seehofer. „Wir konzentrieren uns auf die Quelle der Information, und das ist der Amtsträger. Wer Dienstgeheimnisse verrät, soll dafür bestraft werden.“

Bußgeld geplant

Seehofer will mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für effektivere Abschiebungen aus Deutschland sorgen und die Abschiebehaft erheblich ausweiten. Wer nicht alle „zumutbaren Handlungen“ vornehme, um einen anerkannten und gültigen Paß zu erlangen, dem droht laut dem Gesetzentwurf künftig ein Bußgeld.

Weiterhin ist geplant, Abschiebehaft in regulären Gefängnissen zu erlauben. Allerdings sollen die Ausreisepflichtigen nicht gemeinsam mit normalen Häftlingen untergebracht werden. Über den Gesetzentwurf wird nächste Woche im Kabinett beraten. (ha)

Bundesinnenminister Horst Seehofer: Gesetz geändert Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
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