BERLIN. Bei der Auswahl von Schülern dürfen Privatschulen die politische Gesinnung der Eltern zum Ausschlußkriterium nehmen. Zu diesem Schluß gelangte die Berliner Schulverwaltung im Falle einer Abweisung der mittlerweile sechs Jahre alten Tochter eines AfD-Politikers durch eine Waldorfschule im Südosten der Stadt, berichtet der Tagesspiegel.
Es liege kein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote des Landesschulgesetzes oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor, teilte die Schulverwaltung dem Blatt mit. Bei der Privatschulanmeldung handele es sich nicht um ein „Massengeschäft“, das einen umfassenden Schutz durch das AGG gewährt.
Unrechtmäßig seien demnach nur Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft. Die Aufnahme dürfe aber „durchaus aus Gründen unterschiedlicher Weltanschauung abgelehnt werden“. Es sei dabei „unerheblich“, daß die Ablehnung nur aufgrund der politischen Einstellung der Eltern betroffener Schüler erfolge. Die AfD will das Gutachten der Verwaltung prüfen lassen.
Eltern mußten sich zu ihren „Ansichten“ befragen lassen
Der Fall hatte Ende vergangenen Jahres für deutschlandweite Schlagzeilen gesorgt. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) kritisierte damals, sie halte es „für sehr problematisch, daß ein Kind für das politische Engagement seiner Eltern verantwortlich gemacht wird“.
Zudem beschwerten sich vor allem AfD-Anhänger über die Vorgehensweise. So mußten die Eltern des Mädchens nach einer Elternversammlung vor ein Gremium von rund zwei Dutzend Lehrern treten, um sich nach ihren „Ansichten“ befragen zu lassen. (ls)