BERLIN. Das Landgericht Berlin hat die Urteile über die sogenannten Obddachlosen-Zündler gefällt. Lediglich der 21 Jahre alte Haupttäter Nour N. wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen eines gemeinschaftlich begangenen Mordversuches gefordert.
Ein weiterer Mann wurde zu acht Monaten Bewährung verurteilt. Vier andere Angeklagte erhielten Jugendstrafen. Insgesamt sieben Männer zwischen 16 und 21 Jahre waren angeklagt, an Heiligabend 2016 versucht zu haben, einen schlafenden Obdachlosen auf dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden. Aufmerksamen Fahrgästen gelang es jedoch, das Feuer zu löschen.
Staatsanwalt Martin Glage sah das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben. „Das war alles andere als ein aus dem Ruder gelaufener Dumme-Jungen-Streich“, zitiert die Berliner B.Z. aus dem Plädoyer. Bereits am Freitag waren fünf Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Männer sollen aus Libyen sowie Syrien stammen und sind alle in Deutschland als Flüchtlinge registriert. (FA)