BERLIN. Mindestens 130 Linksextremisten aus Deutschland kämpfen in Syrien auf Seite der sogenannten kurdischen Volksverteidigungseinheiten Yekîneyên Parastina Gel (YPG). Gegen diese Anti-IS-Kämpfer wird in Deutschland allerdings nicht ermittelt, berichtet die Welt unter Berufung auf Sicherheitskreise.
Die YPG gilt als syrischer Ableger der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Diese wird in der Europäischen Union als Terrororganisation geführt und ist verboten. Während PKK-Anhänger in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, gilt dies für die YPG nicht. Grund dafür ist laut Bundesregierung, daß die YPG von den Vereinten Nationen nicht als Terrorgruppe gesehen wird.
Bundesanwaltschaft tatenlos
Bei Straftaten mit terroristischem Hintergrund ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Für Ermittlungen benötigt sie laut dem Blatt allerdings eine Verfolgungsermächtigung für die jeweilige Gruppierung. Diese liegt zwar bei der Terrormiliz IS, bei al-Qaida, den Taliban, der somalischen al-Schabab oder der PKK vor, nicht aber bei der YPG.
Nach Informationen der Welt liegt das daran, daß der Generalbundesanwalt das Justizministerium nie um eine solche Verfolgungsermächtigung für die YPG gebeten hat. Deshalb müßten YPG-Kämpfer aus Deutschland keine juristischen Konsequenzen für die vor Ort begangenen Taten fürchten.
Die Behörde weigert sich demnach, mögliche Kampfeinsätze von YPG-Anhängern in Syrien anzuklagen. Ermittlungsverfahren würden mit Verweis auf den Strafprozeßordnungspunkt „Absehen von Verfolgung von Auslandstaten“ eingestellt oder gar nicht erst eröffnet werden, zitiert das Blatt Sicherheitskreise. Zudem würde die Bundesanwaltschaft dadurch entlastet.
Strafverfolgung politisch nicht gewollt
Eine Verfolgung der YPG-Anhänger sei politisch weder gewollt noch besonders opportun, heißt es aus Justizkreisen. Die Gruppierung gilt als Verbündeter des Westens im Kampf gegen den IS. Die Vereinigten Staaten sollen YPG-Einheiten mit Luftangriffen, Waffen und Munition unterstützt haben.
In zwei Fällen sollen die zuständigen Staatsanwaltschaften dennoch ermitteln, allerdings nicht wegen einer Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe, sondern wegen Mordverdachts. (ls)