BERLIN. In den ersten acht Monaten des Jahres haben 17.000 Flüchtlinge Klagen vor den Verwaltungsgerichten eingereicht. Grund: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) billigt ihnen subsidiären, eingeschränkten, Schutz zu. Diese Einstufung verzögert den Familiennachzug um zwei Jahre.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet: Mehr als 15.000 Kläger stammen aus Syrien. Und vor Gericht scheinen sie gute Chancen zu haben. Über 90 Prozent der bisher gefällten Urteile sprechen den Klägern den besseren Flüchtlingsstatus nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu.
Richter widersprechen Innenministerium
Das Innenministerium weist Kritik zurück, es habe das Bamf instruiert, syrischen Flüchtlingen nur noch subsidiären Schutz zu gewähren. Es sei vielmehr so, daß die Flüchtlinge angeben, vor dem Krieg geflohen zu sein. Bei solch einem Fluchtgrund sei nur subsidiärer Schutz zu gewähren.
Die Richter argumentieren dagegen, daß die syrische Regierung allein die Flucht und die Bitte um Asyl als Regimekritik ansehen. Deshalb sei der höherwertige Flüchtlingsstatus zuzubilligen. (mec)