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Großfamilien: EU will Familiennachzug von Asylbewerbern ausweiten

Großfamilien: EU will Familiennachzug von Asylbewerbern ausweiten

Großfamilien: EU will Familiennachzug von Asylbewerbern ausweiten

Asylbewerber in Bayern (2015)
Asylbewerber in Bayern (2015)
Asylbewerber in Bayern (2015) Foto: picture alliance/dpa
Großfamilien
 

EU will Familiennachzug von Asylbewerbern ausweiten

Die EU-Kommission hat sich für eine Ausweitung des Familienbegriffs beim Nachzug von Asylbewerbern ausgesprochen. Künftig sollen neben Ehepartnern und minderjährigen Kindern auch Geschwister vom Familiennachzug profitieren. Die CSU befürchtet nun einen massiven Anstieg der Einwanderung.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN. Die EU-Kommission hat sich für eine Ausweitung des Familienbegriffs beim Nachzug von Asylbewerbern ausgesprochen. Neben der bisher geltenden Regel, wonach nur Ehepartner und minderjährige Kinder den Familiennachzug nutzen können, will Brüssel dies auch bei Geschwistern und Familien anwenden, die sich erst in Transitländern gebildet hätten, berichtet die Welt.

Sollte sich die Kommission damit durchsetzen, droht der Bundesrepublik eine weitere Asylwelle. So haben in Afghanistan Frauen durchschnittlich 6,6 Kinder, in Syrien sind es, je nach Statistik 2,6 bis drei. Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam aus der Union. „Das Ansinnen der EU-Kommission, den Begriff der Kernfamilie zu erweitern, ist nicht hinnehmbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), der Welt.

Union warnt vor steigenden Zuzugszahlen

Er warnte dabei vor einem massiven Anstieg der Zuzugszahlen nach Deutschland. „Außerdem würden alle Bemühungen, die bisher zur Eindämmung der Zuwanderung getroffen wurden und die ja auch Erfolge zeigen, wie die Vereinbarung mit der Türkei, im nachhinein konterkarier.“ Dies lehne er entschieden ab. Auch weil dies „Wasser auf die Mühlen der Populisten in Europa“ sei.

Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage des Blattes mit: „Das würde in der Praxis bedeuten, daß die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für das Asylverfahren einer Person automatisch die Zuständigkeit für die Asylverfahren einer Großfamilie nach sich zieht.“ (ho)

Asylbewerber in Bayern (2015) Foto: picture alliance/dpa
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