MÜNSTER. Ein per Haftbefehl gesuchter flüchtiger Straftäter hat in Nordrhein-Westfalen versucht, Sozialhilfe einzuklagen. Der Mann, der rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde, forderte von der Kammer schriftlich die Gewährung der Geldzahlungen auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Ein Sprecher des Gerichtes sagte der JUNGEN FREIHEIT, der Mann habe den Antrag schriftlich gestellt und dabei eine Adresse aus dem Kreis Borken angegeben. Dies habe das Gericht auch der Polizei mitgeteilt. Ob der Mann dort wirklich wohne, spiele allerdings keine Rolle.
Gericht: Lebensunterhalt im Gefängnis gesichert
Die Richter zeigten allerdings wenig Verständnis für die Forderungen des Flüchtigen. „Nach Auffassung der erkennenden Kammer kann der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne weiteres dadurch sichern, daß er der Ladung zum Strafantritt hinsichtlich der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe nachkommt, da in der Strafhaft der notwendige Lebensunterhalt vollständig gedeckt werden kann.“
Würde dem Mann nun Sozialhilfe gewährt, konterkariere dies die bindende Anordnung der Staatsanwaltschaft Münster, daß der Mann sich zum Haftantritt einzufinden habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ho)