LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt und damit die Klage mehrerer Privatpersonen abgewiesen. Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muß die 2013 eingeführte Haushaltsabgabe bezahlen, urteilten Richter.
Die alte Rundfunkgebührordnung sah vor, daß Privatleute ohne Fernseher oder Radio von der monatlichen Gebühr befreit waren oder nur einen ermäßigten Satz entrichten mußten. Der neue Rundfunkbeitrag wird mit einem Monatsbeitrag von 17,50 Euro pauschal erhoben. Nach Ansicht der Kläger handele es sich um eine Steuer, da jeder Inhaber und Mieter einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet sei, auch wenn diese weder Fernseher noch Radio besäßen. Für eine solche Steuer hätten die Bundesländer aber keine Kompetenz.
Die Richter in Leipzig wiesen die Revisionen der Kläger mit der Begründung zurück, daß in Deutschland 100 Prozent der Haushalte ein TV-fähiges Gerät hätten. In jedem Haushalt gebe es Laptop oder Smartphone und deswegen könne der Beitrag pauschal erhoben werden. Den Klägern steht nun noch die Möglichkeit offen, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. (mv)