AUGSBURG. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat das Hausverbot für AfD-Sprecherin Frauke Petry für das städtische Rathaus gekippt. Ein Hausverbot sei nur zur Abwehr künftiger, nicht hinnehmbarer Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses möglich, urteilte das Gericht. Dies sei hier nicht der Fall.
Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hatte der Politikerin wegen ihrer Äußerungen zum Schußwaffengebrauch an der Grenze untersagt, an einem AfD-Empfang am 12. Februar im Rathaus teilzunehmen. Der Auftritt Petrys mute den Bürgern der Stadt „eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens“ zu, sagte Gribl.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Petrys Äußerungen rechtfertigten kein Hausverbot. Mit Blick auf die Meinungsfreiheit betonte das Gericht, Petrys Aussagen seien durch die freiheitliche demokratische Grundordnung grundsätzlich geschützt. Auch die von der Stadtverwaltung befürchteten Krawalle seien kein Grund für ein Hausverbot. Diese seien durch die Polizei zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ho)