LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken für rechtswidrig erklärt. Die 2007 eingeführte Voraussetzung für einen Ehegattennachzug sei nicht mit einem Abkommen zwischen der EU und der Türkei aus den siebziger Jahren vereinbar, argumentierte der EuGH am Donnerstag in seiner Entscheidung.
Darin hatten sich beide Seiten darauf verständigt, die Niederlassung in den jeweiligen Länden nicht zu erschweren. Die Richter folgten damit der Empfehlung des Generalanwalts Paolo Mengozzi von Ende April. Mengozzi hatte argumentiert, der Sprachtest sei eine Einreisebeschränkung und verstoße somit gegen das Assoziierungsabkommen von 1973.
Mit der Einforderung von grundlegenden Deutschkenntnissen hatte die Bundesregierung Schein- und Zwangsehen bekämpfen und die Integration von zugezogenen Türken verbessern wollen. Dagegen hatte eine Analphabetin aus der Türkei geklagt, der die deutsche Botschaft in Ankara 2012 den Ehegattennachzug aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse verweigert hatte. (krk)