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Wie Journalisten ticken

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Die Hamburger Krawalle um die als „Kulturzentrum“ betitelte „Rote Flora“ zeigten erneut das Ausmaß an Verharmlosung in den etablierten Medien. Immerhin kam es zu 120 verletzten Polizisten, davon 19 Schwerverletzten. In der FAZ war dazu indes nur von „kleineren Ausschreitungen bei Protesten für den Erhalt des linksalternativen Kulturzentrums“ zu lesen.

Die Süddeutsche Zeitung sprach immerhin von den „größten Krawallen seit langem“, Charlotte Parnack machte dafür aber die „soziale Kälte“ verantwortlich und verniedlichte wiederum diesen „Kampf um die kleine Freiheit“. Diese Verharmlosung der radikalen Linken hat spätestens seit den späten 60ern Tradition in der Bundesrepublik. Sie findet sich stets, wenn von „jungen Leuten“ die Rede ist, die wie brave Hippies doch nur ein wenig demonstrieren wollten, oder von der angeblich übertriebenen Polizeigewalt, die diese träfe. Und Lion Edler hat sich auf der JF-Internetseite vor einer Woche bereits kritisch zur Berichterstattung im Hamburger Fall geäußert.

Linke Strukturen im Journalismus

Man muss sich zu den Ursachen immer wieder ins Gedächtnis rufen, daß sich die Eliten und Handlanger eines kulturellen Überbaus stets aus den Absolventen des Bildungssystems rekrutieren. In der Schule erfolgt die ideologische Grobkonditionierung, die dazu dient, Denkmuster im Kopf zu verankern, die sich zumindest für die nächsten zwei Jahrzehnte in spezifischem Wahl- und Sprechverhalten äußern. Die Universitäten hingegen sind für den Feinschliff der späteren Funktionsträger da, unter anderem den journalistischen Nachwuchs. Und gerade in den für die spätere politische Bildung relevanten Gesellschaftswissenschaften herrscht vielerorts eine klare linke Dominanz, über die auch von allgegenwärtigen „Antifa“-Aufpassern mit Argusaugen gewacht wird, wie unzufriedene Studenten immer mal wieder berichten.

Solchermaßen beeinflusste oder gar in die linken Strukturen eingebundene Hochschulabsolventen wandern irgendwann natürlich auch zwangsläufig in die Institutionen, werden wieder Lehrer, Professoren, Leiter von Bildungsstätten und Instituten oder eben Journalisten. So erklärt sich die Schieflage mancher für den geringer konditionierten Normalbürger verdreht wirkenden Medienberichterstattung.

Eine Ergegnung

Um zum Hamburger Fall zurückzukommen, soll mal wieder eine Detailanalyse herangezogen werden, um die Widersprüche in den konditionierten Denkmustern zu zeigen. Auf der Webseite des Nachrichtenportals n-tv veröffentlichte der 28-jährige Jungjournalist und Absolvent der Henri-Nannen-Schule, Christian Bartlau, seinen Kommentar „Was alles nicht gesagt wird“. Dieser kann in seinen Passagen als exemplarisch für einen Artikel stehen, der offen mit den „Autonomen“ sympathisiert.

 Rund 80 Meter hinter der Spitze der Demonstration, die sich langsam in Bewegung setzte, zündeten Autonome Bengalos – das kann man gefährlich finden, gehört aber zur Protest-Folklore.

Man fragt sich, welche „Folklore“ hier gemeint ist? Gemeinhin versteht man unter Folklore Trachtenjacken und Volkstänze. Oder wäre das Mitführen von Baseball-Schlägern bei Skinheads auch nur als „Folklore“ zu werten? Und warum „kann man das nur gefährlich finden“, wenn Bengalische Feuer mitgeführt werden? Was in Fußballstadien und anderen Menschenansammlungen (Konzerten, Festivals) doch richtigerweise als gefährlich bewertet wird, wird hier also völlig bagatellisiert.

Einzelne Gewalttäter hätte sie (die Polizei) gezielt aus dem Protestzug entfernen können.

Hätte dies nicht ebenfalls gleich zu Gegengewalt geführt und zu völlig gleichlautenden Protesten gegen „Polizeiwillkür“ bei Kumpanen der Abgeführten und Medienvertretern?

Kleine Gruppen aus zehn bis zwanzig Polizisten rannten teilweise bis einhundert Meter in die Demonstration hinein, wobei sie selbst vom Schwarzen Block eingekesselt wurden. Wer auch immer diese Aktionen angeordnet hat: Sie waren taktisch dumm, wirkungslos und für die Beamten lebensgefährlich.

Lebensgefährlich? Warum das denn, wenn es sich angeblich nur um friedliche und „folkloristisch“ gesinnte Demonstranten handelt, die von sich aus nicht darauf aus sind, Menschen zu schaden? Hier zeigt sich das Paradox. Denn entweder handelt es sich um friedliche, zu unrecht eingekesselte, Demonstranten. Von diesen geht aber auch keine Lebensgefahr aus. Oder aber es handelt sich um potentielle Totschläger und Mörder, von denen Lebensgefahr ausgehen kann. Ist es dann aber nicht die Pflicht der Polizei, auch unter Einsatz des eigenen Lebens, vorbeugend einzugreifen?

…einzelne aus dem Schwarzen Block mit Verkehrsschildern auf Polizisten losgingen.

Übrigens auch in der Sprache interessant. Während es bei der Polizei immer „Gruppen“ sind oder von „der Polizei“ geschrieben wird, sind es bei den „Autonomen“ immer nur „Einzelne“, die illegal hantieren, während die ganze Gruppe ansonsten blütenweiß bleibt.

…auch unter den Beamten Menschen gibt, die bewusst Gewalt suchen. Hooligans in Uniform, wenn man so will. Jeder, der öfter als einmal im Jahr auf eine Demonstration geht, weiß das.

Das ist natürlich starker Tobak, Staatsbeamte in einem immer noch demokratischen Rechtsstaat mit Gewalt suchenden Hooligans zu vergleichen. Hooligans treffen sich, weil sie Lust daran haben, in einer Art Kriegsspiel einander die Köpfe einzuschlagen. Polizisten mit Hooligans zu vergleichen bedeutet also, man stellt Polizisten und „Autonome“ auf eine Ebene. Sie treffen sich auf der Straße, nicht etwa um Gesetze und die öffentliche Sicherheit zu schützen, sondern aus Lust an Gewalt. Bloß, dass für den Autor den Polizisten offenbar der ebenbürtige Gegner fehlt, da ihre Gewalt sich ja offenbar gegen zumeist friedliche Menschen richtet.

Erst in den Wochen nach dem berüchtigten „Schwarzen Donnerstag“ wurde deutlich, wie schwer die Polizei ihre Dienstpflichten verletzt hatte. 380 Strafanzeigen gegen Beamte wurden gestellt. Nur 19 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet – meistens kommen die Polizisten nämlich ungeschoren davon, auch das ein Thema, das die Polizei-Gewerkschaften einmal nüchtern analysieren sollten.

Der Autor stellt eine Tatsachenbehauptung auf (Dienstpflichten verletzt) und liefert als Beweis die von den Gesinnungsfreunden der „Autonomen“ eingereichten Strafanzeigen. Das ist wahrlich ein „revolutionäres“ Rechtsempfinden. Man stellt also gegen irgendjemanden also Strafanzeige und nehme das bereits als Beweis seiner Schuld. Wenn er dann nicht verurteilt wird, ist es wiederum das System, das ihn deckt. Ergo: Man hat immer recht.

Zur Wahrheit gehört auch, dass die Polizei ein politischer Akteur ist. Sie sollte das eigentlich nicht sein, es ist nicht so vorgesehen in der deutschen Gewaltenteilung. Sie sollte bestehende Gesetze sichern. Sie tut mehr. Sie verfügt über den Notstand.

Es ist schon interessant, dass derlei linksradikalen Sichtweisen mittlerweile bei n-tv verbreitet werden können. Es wird suggeriert, als lebten wir in einer südamerikanischen Diktatur oder kommunistischen Diktatur, bei der die Polizei sich jeder zivilen Kontrolle entzieht.

Und zur Wahrheit gehört, daß wir vergessen haben – oder vergessen wollen -, dass politische Ziele eben oft nur auf der Straße erreicht werden. Bewundernd beschreiben deutsche Zeitungen in diesen Tagen die Barrikaden in Kiew, die von ihren Erbauern entschlossen gegen die Einsatzkräfte verteidigt werden. Mit Gesängen allein geht das nicht.

Kiew ist ein Thema für sich, das auch mit außenpolitischen Interessen zu tun hat, die übrigens ebenso propagandistisch von n-tv flankiert werden. Dies hier aber ist ein klarer, wenn auch umschriebener, Aufruf zu Straßengewalt und Drohung, um politische Macht zu erringen. Mit Demokratie hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, eher mit Zuständen, die wir in Deutschland nach dem ersten Weltkrieg hatten.

Zur Wahrheit gehört auch, dass die Medien oft nur sehr einseitig berichten.

Das stimmt, wenn auch im ganz anderen Sinne, als der Autor suggeriert.

Der hier exemplarisch vorgestellte Text, zeigt die eklatanten Demokratiedefizite, die sich mittlerweile im Denken vieler jüngerer Meinungsträger festgesetzt haben. Das Gewaltmonopol des Staates wird zugunsten der irgendwie moralischen Gewaltberechtigung politischer Schlägergruppen aufgeweicht. Das rechtsstaatliche Prozedere wird nicht mehr ernst genommen. Die demokratischen Grundrechte weichen einer pseudomoralischen Gesinnungsethik, was sich besonders zeigt, wenn sich dies gegen politische Gegner des Zeitgeistes, so genannte „Rechte“ oder „Rassisten“, wendet. Robespierre ante portas.

 

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