WIESBADEN. Das Kopftuchverbot für Beamte verstößt nicht gegen die hessische Landesverfassung. Das entschied heute der zuständige Staatsgerichtshof in Wiesbaden.
Gegen das 2004 in Kraft getretene Gesetz hatte die Landesanwältin des hessischen Staatsgerichtshofes und Frankfurter Rechtswissenschaftlerin, Ute Sacksofsky, geklagt. Sie wertete die Regelung als einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit .
Schon mehrere Bundesländer haben ein Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst erlassen oder planen ein solches. Das in Hessen bestehende Kopftuchverbot gilt allerdings als eines der strengsten in Deutschland. Die hessische CDU-Landesregierung hatte 2004 allen Beamten untersagt, Kleidungsstücke zu tragen, die religiös, politisch oder weltanschaulich nicht neutral sind.
Gesellschaftlicher Wandel rechtfertige Kopftuchverbot
Die Kopftuchverbote gehen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003 zurück. Das Gericht hatte entschieden, daß Kopftuchverbote nicht von staatlichen Behörden erlassen werden dürften, wenn dafür in der betreffenden Landesverfassung die gesetzliche Grundlage fehle.
Das Bundesverfassungsgericht hatte aber auch entschieden, daß „der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel“ den Gesetzgeber berechtige, die Gesetzeslage hinsichtlich eines Kopftuchverbotes zu verändern.