BERLIN. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vorgeschlagen, daß Imame bis zu 1.000 Euro Bußgeld zahlen sollen, wenn sie Ehen zwischen Minderjährigen schließen. Der Vorschlag wurde vom Innenministerium in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderehen“ eingebracht, berichtet die Welt.
Die Arbeitsgruppe wurde Anfang September gegründet und besteht neben dem Bundesinnenministerium aus Landesvertretern aus Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Vertretern aus dem Kanzleramt und den Justiz- und Familienressorts. Die Gruppe wird von Justizminister Heiko Maas (SPD) geleitet und soll bis Jahresende einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Eherechts vorlegen.
CDU verlangt Altersuntergrenze von 18 Jahren
Die CDU plädiert dabei für ein grundsätzliches Verbot der Heirat unter 18 Jahren und setzt sich für die Abschaffung aller Ausnahmemöglichkeiten ein. „Es ist jetzt wirklich Zeit, daß unsere Rechtsordnung ein klares Verbot von Kinderehen umsetzt: Kinderehen nicht bei uns, hier darf es keine rechtliche Grauzone geben“, sagte Unionsfraktions-Vize Stephan Herbarth der Zeitung. „Wir brauchen die klare Altersgrenze von 18 Jahren in Deutschland. Das Kindeswohl hat für mich immer Vorrang vor dem Bestand einer Ehe.“
Allerdings gibt es selbst in der Schwesterpartei andere Stimmen. So lehnt etwa CSU-Rechtsexperte Michael Frieser die grundsätzliche Anhebung des Heiratsalters ab. Vielmehr solle an der bestehenden Rechtsordnung festgehalten werden. In Deutschland dürfen Jugendliche in Ausnahmefällen bereits ab 16 Jahren heiraten, wenn der andere Ehepartner volljährig ist und ein Familiengericht dem zustimmt.
Justizminister Maas will erst noch prüfen
Die SPD-Bundestagsfraktion ist dem Bericht zufolge einer Altersuntergrenze von 18 Jahren grundsätzlich nicht abgeneigt, aber das Justizministerium unter Heiko Maas ist wegen des besonderen Schutzes der Ehe im Grundgesetz zurückhaltend und möchte erst genau prüfen.
„Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ausnahmslos unzulässig sein“, schrieb der Minister auf Facebook. Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten jedoch in „absoluten Ausnahmefällen“ genehmigt werden.
Die Union fordert, daß die Jugendämter verpflichtet werden, die Auflösung von Auslandskinderehen gerichtlich zu beantragen. Die SPD-Fraktion unterstützt dies, doch das Justizministerium lehnt eine generelle Verpflichtung bislang ab.
Bayerns Innenminister fordert Annullierung bei Einreise
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) verlangt indes, Auslandskinderehen sofort bei der Einreise der Betroffenen zu annullieren. „Das schützt das Kindeswohl am besten und ist – auch nach außen – das klarste Signal gegen Kinderehen“, betonte er gegenüber der Welt.
Aufhebungsverfahren vor Gericht dauerten zu lang und könnten erst eingeleitet werden, wenn die Mädchen oder Jungen den sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt erlangt hätten, also schon drei bis sechs Monate in Deutschland lebten. (gb)