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Eine degoutante Realität

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Cato, Weidel, Exklusiv

Wenn junge Männer aus allen sozialen Schichten fernab von ihren Familien in fremden Ländern geballt zusammengefaßt sind, wie etwa Soldaten in besetzten Gebieten, dann entstehen unausweichlich Probleme, die man weniger in der Öffentlichkeit diskutiert als etwa Erfolge im Kampf. Aktuelles Beispiel dafür ist der im Mai 2004 veröffentlichte Bericht von Amnesty International über Prostitution in den Ballungsgebieten der internationalen Streitkräfte im Kosovo. Dort entstanden sehr bald, nachdem das Land unter internationale Kontrolle geraten war, in der Nähe der großen Militärlager zahlreiche Bordelle, eingerichtet und betrieben von Gruppen, die der organisierten internationalen Kriminalität zugerechnet werden. In ihnen verkehren Bundeswehrsoldaten ebenso wie ihre italienischen und französischen Kameraden. Die dort tätigen jungen Frauen sollen weitgehend aus Südost- und Osteuropa eingeschleust worden sein, teils gewaltsam verschleppt oder mit falschen Versprechungen angelockt, teils aber auch freiwillig. Im Jahre 2001 sollen bereits mehr als siebzig solcher Etablissements betrieben worden sein. Angst vor Vergewaltigungen und Homosexualität Wie bei dieser Art der Bedürfnisbefriedigung der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten gegengesteuert wird, davon findet man in dem AI-Bericht nichts, doch ist anzunehmen, daß der Sanitätsdienst der Bundeswehr auch dabei seine Aufgabe so erfüllt, wie er es schon im Zweiten Weltkrieg tat, denn damals stand die Wehrmacht vor gleichen Problemen, wenn auch in unvergleichlich größerem Ausmaß. Bereits am 9. September 1939 gab der Reichsinnenminister einen Erlaß heraus, der die polizeiliche Behandlung der Prostitution im Operationsgebiet der deutschen Wehrmacht neu regeln sollte. Er hatte das Ziel, gesundheitliche Schädigungen der Wehrmachtsangehörigen zu verhindern, indem die wilde Prostitution auf Straßen und Plätzen polizeilich untersagt und verfolgt werden soll. Die Gewerbszucht durfte „nur in besonderen Häusern“ unter Aufsicht des deutschen Sanitätswesens unterhalten werden. Ein grundsätzliches Verbot der geschlechtlichen Betätigung hielt man für „inopportun, weil dadurch die Zahl der Notzuchtverbrechen und die Gefahren von Verstößen gegen den Paragraphen 175 RStGB (Verbot von homosexuellen Handlungen) steigen würde.“ Als Frankreich besetzt war, stellte sich bald heraus, daß sich unter den Soldaten in ungewöhnlichem Umfang Geschlechtskrankheiten ausbreiteten. Daher wurde am 29. Juli 1940 angeordnet, daß Wehrmachtsbordelle einzurichten seien. Dazu sollten unter den in großer Anzahl in Frankreich vorhandenen Freudenhäusern solche ausgesucht werden, die den deutschen hygienischen Ansprüchen genügten. Die dort tätigen Frauen mußten mehrmals wöchentlich von französischen Ärzten untersucht werden, und das unter Aufsicht von Wehrmachtärzten. „Der Geschlechtsverkehr mit gesundheitlich nicht kontrolliertem weiblichen Personal muß unterbunden werden, soweit das möglich ist“, las man in einem Befehl des Oberbefehlshaber des Heeres, Walther von Brauchitsch, in dem gleichzeitig von den deutschen Soldaten „auf geschlechtlichem Gebiet Selbstzucht“ gefordert wurde mit dem Zusatz: „Vor allem für die verheirateten Soldaten ist dieses Gebot eine Selbstverständlichkeit.“ In diesen Wehrmachtsbordellen waren sowohl in Polen als auch in Frankreich „vorher bereits bekannte und überwachte Prostituierte“ tätig oder solche Frauen, die „durch Bekanntgabe zur Meldung für die Bordelle gewonnen“ worden waren. Da Prostitution auch häufig Ansatzpunkte für militärische Spionage bot, wurde verlangt, daß die Prostituierten „politisch unverdächtig“ zu sein hatten. Die Wehrmachtsbordelle wurden von den zuständigen Militärdienststellen eingerichtet, die Durchführung war unterschiedlich: Sanitätsärzten, Ortskommandanten, Truppenkommandeuren usw. wurde die Aufgabe übertragen. Alle Bordelle standen unter der Aufsicht der Hygieniker des Wehrmacht-Sanitätswesens. „Von den Stadtverwaltungen, vereinzelt auch von den Ortskommandeuren wurden Verwalter oder Verwalterinnen eingesetzt, bei denen die Mädchen meist in fester Position waren.“ Nach Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges und der Eroberung großer Gebiete im Osten wurde das Problem nicht zuletzt dadurch schwierig zu lösen, weil im kommunistischen Staat die offizielle Prostitution verboten war. So grassierte bald wilde Prostitution mit den damit verbundenen gefährlichen Folgen. Daher befahl das Oberkommando des Heeres im März 1942 die Einrichtung von überwachten und ärztlich kontrollierten Wehrmachtbordellen auch in der Sowjetunion, nachdem sich in größeren Orten ein heimlicher unkontrollierter Bordellbetrieb entwickelt hatte. Offensichtlich diente diese wilde Prostitution auch der Nachrichtenbeschaffung für die Partisanenverbände. Daher wurde angeordnet, daß die unkontrollierte Prostitution auf Straßen und Plätzen streng verfolgt werde. In den Wehrmachtbordellen auch in der UdSSR mußten sich die Frauen regelmäßig von einheimischen Ärzten unter deutscher Aufsicht untersuchen lassen. Da es offiziell Prostituierte in der Sowjetunion nicht gab, wurden sie neu angeworben. Es ist nicht auszuschließen, daß dort, wo man nicht genügend viele Freiwillige fand, Frauen unter Druck gesetzt wurden, in den offiziellen Häusern dem Gewerbe nachzugehen. Was in Wehrmachtbordellen geschah, seien sie im Westen, seien sie im Osten etabliert, war strikt geregelt. Mit den Prostituierten wurden beiderseits kündbare Arbeitsverträge geschlossen. Die Preise standen fest und auch der Anteil, den die Frauen davon bekamen. Die Soldaten mußten sich von einem der in jedem Bordell eingerichteten deutschen Sanitätsposten registrieren lassen und sich anschließend einer Schutzbehandlung („Sanierung“) unterziehen, die auf einem Laufzettel bestätigt wurde, auf dem vermerkt war, welche Prostituierte aufgesucht worden war. Stellte man nachher bei einem Soldaten eine Krankheit fest, ohne daß er seine Sanierung nachweisen konnte, wurde er wegen Selbstverstümmelung bestraft. Kranke Prostituierte wurden, wie die Archivunterlagen ausweisen, Krankenhäusern zugeführt und dort bis zur Gesundung behandelt. Entzogen sich Prostituierte der Behandlung, wurden sie bei Festnahme bestraft und den offiziellen Häusern zugeführt. Steckten kranke, weil unkontrollierte Prostituierte wiederholt Soldaten an, wurden sie in Lager – auch Konzentrationslager – eingewiesen. Wie die Berichte der zuständigen Sanitätsoffiziere belegen, wurde durch solche Maßnahmen die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten wirksam bekämpft. Im Internet kursieren die absurdesten Behauptungen Das alles ist in den nicht gerade zahlreich vorliegenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen darüber nachzulesen, so etwa in der vom MGFA herausgegebenen Militärgeschichtlichen Zeitschrift Heft 1/2003 in dem Beitrag von Max Plassmann „Wehrmachtbordelle“, vor allem aber in dem schon 1977 erschienenen materialreichen Buch von Franz W. Seidler, „Prostitution, Homosexualität, Selbstverstümmelung – Probleme der deutschen Sanitätsführung 1939-1945“. Als die ARD den Film „Frauen als Beute – Wehrmacht und Prostitution“ als angebliche Dokumentation produzierte, wurde Seidler um ein Interview gebeten. Offenbar weil es nicht die von den Fernsehmachern gewünschte Tendenz aufwies, wurde es in den Film, der am 12. Januar dieses Jahres im Ersten Programm gesendet wurde, nicht aufgenommen. Der Film zeichnete ein wahres Greuelbild von diesem zwar degoutanten Kapitel der Geschichte, das aber dennoch Anspruch auf möglichst wahrheitsgetreue Berichterstattung hat. So wurde behauptet, in Polen seien die Prostituierten ausnahmslos Zwangsarbeiterinnen gewesen. Straßendirnen, die sich der ärztlichen Untersuchung entzogen hatten und daher bestraft wurden, wurden als Opfer politischer Verfolgung dargestellt. Man ließ jemanden unwidersprochen erzählen, erkrankte Prostituierte seien erschossen worden. Der Film war voller Andeutungen und Behauptungen, die durch nichts belegt wurden. Was man von den Dokumentaraufnahmen zu halten hat, mag daraus hervorgehen, daß als Erläuterung, Prostituierte seien regelmäßig von Ärzten untersucht worden, eine historischer Filmsequenz gezeigt wurde, in der ein Ärztepulk weißbekittelt durch ein Krankenhaus ging. In der Mitte erkannte man unschwer den weltberühmten an der Berliner Charité tätigen Chirurgen Ferdinand Sauerbruch – unwahrscheinlich, daß er Dirnen untersucht hat. Von ähnlicher Qualität war der ganze Film, dessen Macher sich offenbar von einigen feministischen, von absurdesten Behauptungen strotzenden Texten hatten inspirieren lassen, wie sie zunehmend im Internet verbreitet werden. Foto: Wehrmachtssoldaten mit Damen vor dem Moulin Rouge in Paris: Geschlechtliche Selbstzucht gefordert

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