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Der Völkermord, von dem man nicht spricht

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Wie hältst du’s mit den Minderheiten? Die Frage taugt durchaus zum Prüfstein für die Europatauglichkeit eines Beitrittsbewerbers. Um so erstaunlicher, daß diese Frage dem penetrantesten der Drängler vor der Einlaßtür zum Brüsseler Club, der Türkei, hinsichtlich seiner armenischen und kurdischen Volksgruppen nicht oder allenfalls höchst verhalten gestellt wird. Im Dezember will die Gemeinschaft darüber beraten, inwieweit die Türkei die „Kopenhagener Kriterien“ – Achtung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Einhalten demokrati­scher Grundsätze – als Voraussetzung der Aufnahme von Beitrittsverhand­lungen erfüllt. Höchste Zeit also, die notwendige Diskussion im Vorfeld zu führen. Türkische Massaker werden verharmlost und ignoriert „Ararat“, Atom Egoyan filmische Aufarbeitung des Völkermords der osmanischen Regierung an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs, wäre ein ausgezeichneter Anlaß gewesen, die überfälligen Fragen zu stellen. In der Türkei hat der angesehene, in Kanada lebende Regisseur armenischer Abstammung eine tiefe Kontroverse ausgelöst. Der Film wurde zuerst zensiert, dann vom türkischen Kultusminister Erkan Mumcu, wiewohl nach seiner Meinung „künstlerisch belanglos“, in großartiger Geste freigegeben, damit nur ja keiner die Türkei der Intoleranz zeihen könne, schließlich jedoch noch vor der Premiere von der Verleihfirma abgesetzt, die offenbar Repressalien und Krawalle fürchtete. Man sollte denken, daß im freiesten Staat, der je auf deutschem Boden bestand und der sich die Vergangenheitsbewältigung quasi zur Staats­räson gemacht hat, über derlei Themen unbefangener in der Öffentlichkeit diskutiert werden könnte. Weit gefehlt. Konnte man „Ararat“ in der Türkei gar nicht sehen, so in Deutschland in gerade einmal fünf Kopien in diversen Programmkinos, wie ein Rezensent beklagt. Dabei ist Egoyans Werk, in dem Charles Aznavour, Sohn armenischer Einwanderer, den Regisseur eines „Films im Film“ über den Armeniermord der Jahre 1915/1916 spielt, durchaus kein „belangloser“ Propagandafilm, sondern eine höchst differenzierte Ausein­ander­setzung mit den unterschiedlichen Formen der Verstrickung auch auf armenischer Seite. Gleichwohl fand die öffentliche Debatte in Deutschland vor allem in Leserbriefspalten und armenischen Internetforen statt. Politische Impulse gingen von dem Kunstwerk, das für die türkische Regierung zum Politikum wurde, in Deutschland nicht aus. Die Verharmlosung und Ignorierung der türkischen Massaker, denen bis zu anderthalb Millionen armenischer Untertanen des Sultans zum Opfer fielen, hat Tradition und Methode. Da die Regierung Schröder entschlossen ist, als Pate des türkischen EU-Beitritts in die Geschichte einzugehen, wäre es offenkundig nur störend, sich um der Armenier willen mit Ankara anzulegen. Direkt angesprochen, verschob die grüne „Menschenrechtsbeauftragte“ der Bundesregierung Claudia Roth die Antwort auf die EU-Gremien, die im Dezember die Türkei an den „Kopenhagener Kriterien“ messen müßten. Bei dieser Entscheidung werde es dann „keinen Rabatt geben“, verkündete Roth. Der wurde ja auch schon lange vorher gewährt. Einschüchterung durch den Druck Ankaras, aber auch der hier lebenden zweieinhalb Millionen Türken, spielt dabei zweifellos eine herausragende Rolle. Frankreich verlor nach der Verurteilung des Genozids durch einen Beschluß der Nationalversammlung im Jahr 2001 umfangreiche Wirtschafts- und Rüstungsaufträge. Ein entsprechendes Votum des US-Kongresses wurde durch die Drohung verhindert, die Stationierung amerikanischer Truppen auf türkischem Territorium zu verbieten. Wegen eines Beschlusses des Schweizer Parlamentes zur Armenierfrage liegen derzeit die Beziehungen zwischen Ankara und der Eidgenossenschaft auf Eis. Selbst Berlin vermeidet eine Verurteilung des Genozids Gegen den Ausbau des Potsdamer Johannes-Lepsius-Hauses zur Gedenkstätte für den großen Humanisten und Fürsprecher des armenischen Volkes gab es Druck aus Ankara und von türkischen Organisationen in Deutschland; die brandenburgische Landesregierung knickte ein. Kaum verwunderlich, daß bisher der Bundestag – anders als das Europaparlament und die Volksvertretungen Belgiens, Griechenlands, Schwedens und Rußlands – zu einer Verurteilung des Völkermords nicht bereit war. Im Gegenteil: Im Bestreben, dem künftigen EU-Partner Türkei nur ja nichts Unangenehmes sagen zu müssen, konzentriert sich die deutsche Debatte inzwischen auf die Herausstreichung der angeblichen „Verantwortung“ und „Mittäterschaft“ des deutschen Kaiserreichs. In einschlägigen Spiegel-Hintergründen kommt Pater Lepsius, der das Verbrechen seinerzeit für die Öffentlichkeit dokumentiert hatte, gar nicht mehr vor. Fakt ist: Die kaiserliche Regierung wollte dem türkischen Waffenbruder so wenig öffentlich in den Arm fallen wie die rot-grüne Bundesregierung ihrem erhofften EU-Partner. Fakt ist auch: Durch die Protestnoten und das Eingreifen vieler deutscher Diplomaten und Offiziere wurde das Verbrechen überhaupt erst publik. Etwas von dieser Zivilcourage könnte der deutschen Diplomatie heute auch nicht schaden. Eine masochistische Vergangenheitsbewältigung nach deutscher Art, die eifersüchtig den Titel des größten Bösewichts aller Länder auf ewig reklamiert und sich dafür gerne jeden Völkermord der Welt als eigene Verantwortung aufbürdet, wird dabei freilich niemand von der Türkei erwarten. Wohl aber einen ehrlichen Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Daß viele Armenier im osmanischen Reich sich von der russischen Propaganda bereitwillig zu Kollaboration und Rebellion überreden ließen, rechtfertigt noch lange keinen generalstabsmäßigen Völkermord an Frauen, Kindern und Greisen und kann auch nicht als bedauerliche, aber kriegsnotwendige „Härte“ verharmlost werden. Bis heute stehen auf die bloße Erwähnung des Völkermordes in der Türkei längere Haftstrafen; ein deutscher Reiseleiter mußte dies vor einigen Jahren am eigenen Leibe erfahren. In Frankreich ist das Gegenteil strafbar; 1995 wurde der Orientalist Bernard Lewis verurteilt, weil er in einem Artikel den Armeniergenozid bezweifelt hatte. Bei einer Aufnahme der Türkei in die europäische Rechts- und Wertegemeinschaft ergäbe sich da eine mehr als skurrile Situation. Der Umgang mit Benesch schafft einen Präzedenzfall Vielleicht aber fühlt Ankara sich auch durch das tschechische Vorbild ermutigt: Im Falle Prags kann schließlich nicht einmal die penetrante Verherrlichung des Vertreibungsorganisators Edvard Benesch, gegen den der in Den Haag vor Gericht stehende Milosevic wahrlich ein Waisenknabe ist, Zweifel an der Europareife aufkommen lassen. Das Europaparlament hat in einer Resolution bereits am 18. Juni 1987 festgestellt, daß die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern ein klarer Hinderungsgrund für einen EU-Beitritt der Türkei sei. Man darf gespannt sein, was Europas Politiker Ende des Jahres aus diesem Beschluß machen werden. Fotos: Armenier betrauern ihr ermordetes Kleinkind, 1916: Bis heute folgen in der Türkei der bloßen Erwähnung des Genozides Haftstrafen

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