Anzeige
Anzeige

Antiterror-Kampf gegen Bafög-Empfänger

Antiterror-Kampf gegen Bafög-Empfänger

Antiterror-Kampf gegen Bafög-Empfänger

 

Antiterror-Kampf gegen Bafög-Empfänger

Anzeige

Cato, Weidel, Exklusiv

Klammheimlich verwandelt sich Deutschland in einen Überwachungsstaat. Linksliberale Juristen sprechen inzwischen von einem neuen „Polizeistaat“. Angesichts der „Antiterror“-Gesetzgebung der letzten Jahre will man in dieser Ecke sogar einen „systematischen Zersetzungsprozeß verfassungsrechtlich garantierter Freiheitsgesetze“ registriert haben. Im Vergleich damit, so glaubt man, waren selbst die Notstandsgesetze der sechziger Jahre „harmlos“. Diesen Kritikern, die sich zumeist in der Zeitschrift für Rechtspolitik artikulieren, ist jetzt der Freiburger Verwaltungsrechtler Friedrich Schocht entgegengetreten, der nur eine „Neujustierung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“ wahrnehmen will (Der Staat, 3/2004). Einen markanten „Paradigmenwechsel im Polizeirecht“ bestreitet Schocht nicht. Denn es mache keinen Sinn, „unübersehbare neue Bedrohungspotentiale“ mit dem juristischen Instrumentarium des 19. Jahrhunderts bekämpfen zu wollen. Darum müsse man sich von zwei zentralen Begriffen des liberal-rechtsstaatlichen Polizeiverständnisses wohl dauerhaft verabschieden: vom „Störer“ und von der „Gefahr“. Diese Begriffe banden das polizeiliche Eingreifen an die Abwehr einer konkreten Gefahrenlage. Der neue terroristische Tätertyp entspreche aber nicht mehr dem eindeutig identifizierbaren „Störer“, und die „Gefahr“ konkretisiere sich etwa bei Bombenanschlägen regelmäßig dann, wenn es für eine polizeiliche Abwehr zu spät ist. Folglich markierten in Zukunft „Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge“ die polizeiliche Arbeit. Im Rahmen der „Informationsvorsorge“ und „intensiverer Datenerhebung“ könne sich dann ein „Widerspruch“ zu datenschutzrechtlichen Prinzipien ergeben. Elektronische Wunderwaffe schafft gläserne Steuerzahler Ebensowenig sei zu vermeiden, daß die polizeilichen Maßnahmen zur „Gefahrenvorsorge“ wie die Rasterfahndung, die umstrittene Videoüberwachung öffentlicher Plätze sowie die verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen („Schleierfahndung“) sich nicht mehr am klassischen „Störer“ orientieren, sondern eine Art „Jedermann-Verantwortlichkeit“ voraussetzen, die die Gewichte vom Rechtsstaat wenn nicht in Richtung „Polizei-„, so doch hin zum „Präventivstaat“ verschieben. Schocht glaubt diese Tendenz rechtsdogmatisch dadurch in den Griff zu bekommen, daß er von der „Störer-„zur „Opferperspektive“ wechselt. Staatlicher Schutz wirke dann nicht mehr für seine Bürger, den möglichen Terroropfern, sondern allein für potentielle Täter als „Freiheitseinbuße“. Und gelinge der Legislative die gesetzliche Ausgestaltung verfassungsrechtlicher Rahmenvorgaben, etwa durch stärkere „Zweckbindung bei der Datenerhebung“ oder restriktivere gesetzliche Ermächtigungen, dann drohe kein „völliger Abschied vom Polizeirecht des liberalen Rechtsstaats“. Um zu diesem abwiegelnden Resultat zu gelangen, muß Schocht allerdings den mit Abstand massivsten, aber bislang kaum ins öffentliche Bewußtsein getretenen Angriff auf die Freiheitssphäre des Bürgers konsequent ignorieren, was sich kaum damit entschuldigen läßt, daß er zu diesem Zweck das engere Feld des Polizeirechts hätte verlassen müssen. Denn mit keinem Wort erwähnt der Verwaltungsrechtler das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, das im Zuge der „Antiterror“-Maßnahmen ursprünglich mit der Intention verabschiedet wurde, die finanziellen Netzwerke potentieller Attentäter aufzudecken. Tatsächlich ist wenige Monate vor dem Inkrafttreten der „zweiten Stufe“ dieses Gesetzes am 1. April 2005 aber erkennbar, daß sich der Fiskus damit ein hocheffizientes Instrument geschaffen hat, um Otto Normalverbraucher in den gläsernen Steuerzahler zu verwandeln. Gang nach Karlsruhe gegen permanente Rasterfahnung Vom nächsten Frühjahr an darf nicht nur die seit April 2003 schon munter tätige Berliner Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ermitteln, wer wo ein Konto oder Aktiendepot eingerichtet hat, sondern jedes der 677 Finanzämter, alle Sozialämter, Bafög-Stellen und natürlich, Hartz IV läßt grüßen, die Bundesagentur für Arbeit. „Die ersten, die die neue Finanzkontrolle schon zu spüren bekamen, waren Studenten, die bei ihrem Bafög-Anträgen nicht alle Vermögenstatbestände angegeben hatten. Sie wurden anhand der eingereichten Freistellungsbescheide für Zinsen (Quellensteuer) beim Schummeln erwischt, mußten zuviel bezogene Studienförderung zurückzahlen und erhielten zum Teil saftige Bußgeldbescheide.“ (Schleswig-Holsteinische Landeszeitung vom 11. Oktober 2004) Nachdem der Genossenschaftsverband Norddeutschland dem Finanzministerium ein Gutachten eingereicht hat, das die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geltend macht (Neue Zürcher Zeitung, 5. Oktober), hat jetzt hat die Volksbank im münsterländischen Raesfeld angekündigt, sich per Verfassungsbeschwerde gegen die schon mit der „ersten Stufe“ des Gesetzes praktisch realisierte „Abschaffung des Bankgeheimnisses“ und die „permanente Rasterfahndung“ der Bafin zur Wehr zu setzen (FAZ vom 3. November). Solange das Bundesverfassungsgericht aber das vom FAZ-Kommentator ersehnte „Machtwort“, das ganz auf der Linie des „Volkszählungsurteils“ von 1983 liegen würde, noch nicht gesprochen hat, lassen sich nicht nur jüngste polizeirechtliche Praktiken schwerlich als bloße „Neujustierung“ des Rechtsstaates beschönigen.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles