FRANKFURT AM MAIN. Der Rat der Europäischen Zentralbank hat beschlossen, das Projekt zum digitalen Euro in die nächste Entwicklungsphase zu überführen. Die sogenannte Vorbereitungsphase, die im November 2023 begonnen hatte, wurde nach Angaben der EZB erfolgreich abgeschlossen. Sie habe die Grundlagen für eine mögliche Ausgabe der digitalen Gemeinschaftswährung gelegt.
Der Schritt folgt einer Forderung der europäischen Staats- und Regierungschefs, beim digitalen Euro schneller voranzukommen. Laut der EZB soll die neue Währungsform die Auswahlmöglichkeiten der Bürger wahren, Innovationen im Zahlungsverkehr fördern und zugleich die Währungshoheit Europas sichern.
Ein endgültiger Beschluß über die Einführung steht noch aus. Er soll erst gefaßt werden, wenn die EU-Mitgesetzgeber die entsprechende Verordnung angenommen haben. Unter der Annahme, daß dies im Jahr 2026 geschieht, könnte das Eurosystem 2027 mit einem Pilotprojekt beginnen. Eine erste Ausgabe des digitalen Euro wäre frühestens 2029 möglich.
Kritiker warnen vor Überwachung durch digitalen Euro
EZB-Präsidentin Christine Lagarde erklärte, man wolle „das Euro-Bargeld fit für die Zukunft machen“ und es durch digitales Zentralbankgeld ergänzen. Der digitale Euro solle die Vorteile von Bargeld – Einfachheit, Privatsphäre und Verfügbarkeit – auf elektronische Zahlungen übertragen. Nach Angaben der Zentralbank belaufen sich die Entwicklungskosten bis 2029 auf rund 1,3 Milliarden Euro. Die jährlichen Betriebsausgaben sollen danach etwa 320 Millionen Euro betragen. Diese Kosten werde das Eurosystem tragen.
In der neuen Projektphase will die EZB ihre Arbeit in drei Schwerpunkte gliedern: den Aufbau der technischen Grundlagen, die Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern, Händlern und Verbrauchern sowie die Unterstützung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Dabei sollen auch Nutzerforschungen und Marktstudien fortgesetzt werden.
EZB-Direktor Piero Cipollone sprach davon, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Zahlungslandschaft zu stärken. Beobachter sehen in dem Schritt zugleich ein mögliches Einfallstor für eine stärkere Überwachung des Zahlungsverkehrs durch die Notenbank. (sv)





