BERLIN. Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Behörden wie Gerichte und Verfassungsschutzämter angewiesen, mehr steuerrelevante Daten an die Finanzämter zu melden. Diese verfügten über „steuererhebliche Informationen, von denen die Finanzbehörden noch keine Kenntnis haben“.
Das Finanzamt habe die Behörden in einem Merkblatt um Unterstützung gebeten, berichtet die Bild. Das Blatt zitiert aus dem Merkblatt und nennt folgende Beispiele: In Unterhaltsprozessen würden Vermögens- und Einkommensverhältnisse offengelegt, die den Finanzämtern so oft nicht bekannt seien. Bei Nachlaßstreitigkeiten könnten „bisher unbekannte Vermögenswerte aufgedeckt“ werden. In Zivilprozessen könnte die Wahrheit über höhere Grundstückswerte „als beim Notar beurkundet“ bekannt werden. Arbeitsämter, Ausländerbehörden, Gewerbeämter, Grundbuchämter und Verfassungsschutz kommen nach Ansicht des Finanzamts ebenfalls als Informationsquellen in Frage.
Entsprechende Überlegungen zu stärkeren Kontrollen gibt es auch in den Bundesländern. So wird im Land Berlin beispielsweise derzeit die Einführung eines neuen Kontrollgeräts in Taxen diskutiert, da angeblich jeder zweite Taxifahrer keine oder zu wenig Steuern bezahle.
Deutschland verzeichnet derzeit Steuereinahmen auf Rekordniveau. So steigt das Steueraufkommen 2013 Schätzungen des Finanzministeriums zufolge um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 615 Milliarden Euro. (rg)