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Gewinnbeteiligung als Lohnersatz

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Angela Merkel meint, in Zeiten deutlicher Gewinnzuwächse sollten die Beschäftigten am Erfolg ihrer Arbeitgeber teilhaben. Daher will die Bundeskanzlerin sie am Gewinn und Kapital der Unternehmen beteiligt sehen. Vorschläge dafür soll ihr CDU-Parteifreund, der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann, ausarbeiten. Nach dessen Bekunden steckt hinter dem Vorhaben aber weder, die klassische Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand voranzubringen, noch, die Beschäftigten mit einer zusätzlichen privaten Altervorsorge zu beglücken. Es geht darum, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß Löhne und Gehälter – eine Folge des Globalisierungsdrucks – in den zurückliegenden Jahren real so gut wie nicht gestiegen sind, wohl aber Gewinne und Kapitaleinkünfte. Als Ersatzleistung sollen die Beschäftigten einen Teil des Lohns in anderer Form erhalten. Der CDA-Chef nennt das Teilhabegerechtigkeit. Gedacht wird an Belegschaftsaktien, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen, Genußscheine oder Erfolgsbeteiligungen in Form von Prämien und daran, daß der Arbeitgeber einen Lohnteil nicht ausbezahlt, sondern im Unternehmen beläßt (Investivlohn). Aber was gut gemeint ist, ist nicht immer gut. Solche Beteiligungen binden die Beschäftigten noch stärker an Gedeih und Verderb ihres Unternehmens. Risikostreuung ist das nicht. Gerät das Unternehmen in Konkurs, ist mit dem Arbeitsplatz auch noch das Kapital dahin. Beim Auszahlen von Gewinnprämien wäre das nicht der Fall. Doch würden solche Prämien gesetzlich bindend, würden wohl noch mehr Betriebe ins Ausland verlagert. Das ist bestimmt nicht gewollt. Daher muß es bei freiwilligen Vereinbarungen bleiben.

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