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Öffentlich-Rechtliches Kommerzfernsehen

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Der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), in dem 160 nichtstaatliche deutsche Sender vereinigt sind, hat bei der EU-Wettbewerbskommission Klage erhoben. Zum einen wird die Durchsetzung der Transparenzverordnung gefordert, nach der öffentlich-rechtliche Medienanstalten mit einer Mischfinanzierung aus Zwangsbeiträgen und Werbeeinnahmen auch ihre privat- und gemeinwirtschaftlichen Geschäftsbereiche getrennt erfassen und ausweisen müssen. Zum anderen, aber damit zusammenhängend, vermutet der VPRT durch die zu hohen – staatlich erzwungen – Gebühren eine versteckte Subvention von ARD und ZDF. Damit würde Deutschland gegen die EU-Beihilfeverordnung verstoßen. EU-Wettbewerbshüter Mario Monti hat angekündigt, diese Beschwerde „mit Nachdruck“ zu verfolgen – als hätte er nur darauf gewartet. Warum dies aber noch nicht nach den zahlreichen Klagen einzelner Personen oder Gruppen erfolgte, ärgert. Schließlich steht das System der Zwangseintreibung von Gebühren, die einer fragwürdigen „Grundversorgung“ der Bevölkerung dienen, schon seit Jahren im Kreuzfeuer der Kritik. Mit Gewißheit bieten Sendungen, wie „Verbotene Liebe“ (ARD) oder „Reich und Schön“ (ZDF) kein lebensnotwendiges Basiswissen, ohne das die Bevölkerung verblöden würde – eher das Gegenteil. Aber auch manche politische oder „aufklärende“ Sendung vermittelt eher einseitige, gelegentlich extremistische Sichtweisen regierungsverordneter Ideologien. Ideal, aber kaum von der EU zu erwarten, wäre ein vollständiges Verbot der Fernsehzwangssteuer. ARD und ZDF haben dagegen schon die nächste Erhöhung angekündigt. Sie scheinen sich hinter dem staatstragenden Rücken sehr stark zu fühlen.

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