Angesichts der sich zuspitzenden Globalisierung, der Entwicklung zu einer Weltgesellschaft, glauben viele Gesellschaftswissenschaftler, daß das Ende des Nationalstaates gekommen sei. Der Münchner Soziologe Ulrich Beck beispielsweise bezeichnet die Vorstellung, daß die Menschen in geschlossenen und gegeneinander abgrenzbaren Räumen von Nationalstaaten leben, abfällig als „Containermodell“, eine Denkungsart der „ersten Moderne“, die durch die „zweite Moderne“ des Internationalismus und der Weltgesellschaft ad absurdum geführt sei. Doch ist das wirklich so, ist tatsächlich der Nationalstaat und damit die Nation am Ende oder wird da etwas herbeigebetet, ist auch hier mal wieder der Wunsch der Vater des Gedanken? Steckt hinter dem Gerede vom Absterben von Nation und Nationalstaat nicht im Sinne einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung die Auswirkung einer spezifisch gemachten Politik, die mit der intendierten und auch praktisch vollzogenen Schwächung des Nationalstaates gleichzeitig den Beweis vom Absterben des Nationalstaates antritt und damit die eigene ideologische Position gegen jedwede Kritik immunisiert? Gegenüber einer solchen Position der „zweiten Moderne“ wäre aufzuzeigen, was alles mit dem Verschwinden von Nation und Nationalstaat an kulturellen und politischen Leistungen verlorengeht. Mittel- und langfristig wird sich deswegen Widerstand formieren, so daß sich die Vorstellung vom Untergang der Nation und des Nationalstaates als Hirngespinst und Chimäre einer bestimmten, wenn auch einflußreichen Kaste von intellektuellen Zeit-geistrittern erweist. Wir wollen im folgenden prüfen, was unter „Nation“, „Nationalstaat“ und „Nationalgesellschaft“ zu verstehen ist und ob es überhaupt denkbar ist, daß sich dieses gesellschaftliche und politische Phänomen zersetzt und durch irgend etwas anderes ersetzt werden kann. Um sich dem Phänomen „Nation“ zu nähern, macht es Sinn, die von dem Historiker Friedrich Meinecke eingeführte Unterscheidung zwischen „Kultur- und Staatsnation“ aufzugreifen. Nach Meinecke beruht die Kulturnation auf einem „irgendwelchen gemeinsam erlebten Kulturbesitz“, die Staatsnation hingegen auf der „vereinigenden Kraft einer gemeinsamen politischen Geschichte und Verfassung“. Beide Modelle sind natürlich „Idealtypen“, die in der Realität immer vermischt auftreten. Interessant ist nun, daß man gerne die französische Nation als Paradigma einer Staatsnation, die deutsche Nation als Beispiel einer Kulturnation auffaßt. Der französische Fall gilt als originäres Modell für das verfassungsmäßige Zusammenfallen von Staat und Nation, da es sich um eine politische Willens- und Solidargemeinschaft handelt, die nach dem Bonmot von Ernest Renan aus dem Jahre 1882 Nation zu einem geistigen Prinzip werden läßt, das durch einen „plebiscite de tous les jours“, also durch einen „täglichen Volksentscheid“ aufrechterhalten wird. Ein solches Nationen-Modell ist hochgradig voluntaristisch und konstruktivisitisch und gilt als modernes Konstruktionsprinzip des Nationalstaates (Stichwort „Verfassungspatriotismus“). Glücklicherweise hat der Historiker Karlheinz Weißmann in seinem Buch „Nation?“ aufgezeigt, daß das nur die halbe Wahrheit für Frankreich ist. Auch Frankreich gründete seine Nationwerdung nicht nur auf republikanische Tugenden, sondern auch auf kulturellen, vor allen Dingen sprachlichen Assimilationsdruck beispielsweise gegenüber Bretonen, Basken, Flamen und Deutschen im Elsaß oder Lothringen. ……………………………. Auch Frankreich gründete seine Nationwerdung nicht nur auf republikanische Tugenden, sondern auch auf kulturellen, vor allem sprachlichen Assimilationsdruck gegenüber Bretonen, Basken, Flamen und Deutschen. ……………………………. Dem Frankreich zugeschriebenen Modell der Nationwerdung durch republikanische Willensgemeinschaft steht das „ethnisch-kulturelle“ Modell der Nation gegenüber, bei dem die Nation auf einem der Staatsbildung vorgelagerten Zusammengehörigkeitsgefühl basiert, das wiederum seine Quelle in einer Abstammungsgemeinschaft findet. Vor aller Staatenbildung existiert damit eine Nation durch den Gemeinbesitz eines Volkes von Kultur, Sprache, Tradition und Wesen. Diese typisch deutsche Auffassung von Nation wurde in der politischen Romantik besonders von Johann Gottfried Herder vertreten, der von einem besonderen „Volksgeist“ sprach, eine Nation ist damit „ein Volk mit einem Nationalcharakter“. Bis in unsere Tage hinein ist diese Vorstellung von Nation virulent, so bei Friedrich Heckmann (1992), der Nation beschreibt als „ein ethnisches Kollektiv, das ein ethnisches Gemeinsamkeitsbewußtsein teilt und politisch-verbandlich in der Form des Nationalstaats organisiert ist“. Nation läßt sich somit einmal „konstruktivistisch“, ein andermal „substantialistisch“ auffassen. In der konstruktivistischen Variante ist die Nation etwas künstlich sozial Erzeugtes, in der substantialistischen Variante etwas natürlich Gegebenes. Die Betrachtung „realer“ Nationen zeigt, daß historisch beide Varianten immer vermischt sind, als Frage bleibt dann nur, welches Prinzip eigentlich dominant für die Nationenbildung ist. Auch die Vorstellung von der „Deutschen Kulturnation“ enthält insofern konstruktivistische Elemente, als beispielsweise durch die „Leserevolution“ in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Kunst und Literatur geschaffen wurde, die als spezielle Nationalkultur gilt, und die Nationwerdung, wie der Philosoph Peter Sloterdijk ausführt, mit dem gemeinsamen Lesen von gemeinsamen Texten zusammenfällt. Die Bildung von Nationalstaaten ist so immer eine politische Konstruktion, die aber nicht so zu denken ist, als ob sie alleine der Beliebigkeit der politischen Akteure unterläge. Die substantialistische Position hat insoweit recht, als erfolgreiche Nationenbildung immer auch auf vorpolitische Aspekte zurückgreifen muß. Weißmann schreibt: „Staatsnationen haben sich bisher nur dann auf Dauer etablieren können, wenn sie tatsächlich auf eine Menge von im weiteren Sinn organischen Voraussetzungen aufbauen konnten, die sie nicht geschaffen haben und die sie nicht regenerieren können. Die relative Einheit von Sprache, Kultur und ethnischer Zugehörigkeit war zwar keine hinreichende, aber doch notwendige Bedingung für die Entstehung einer Staatsnation.“ Wir müssen uns an dieser Stelle mit der Auseinandersetzung zwischen konstruktivistischen und substantialistischen Auffassungen von Nation gar nicht weiter befassen, wenn wir ganz profan nach der Funktion von Nation und Nationalstaat in soziologischer Hinsicht fragen. Wir greifen somit die klassische soziologische Grundfragestellung auf, wie soziale Ordnung möglich ist, und prüfen den spezifischen Beitrag, den Nation und Nationalstaat für die Konstitution von sozialer Ordnung leisten und ob auf dieses „Vergesellschaftungsmuster“ verzichtet werden kann. Wie aufzuzeigen sein wird, kommt in diesem Zusammenhang die moderne soziologisch-systemtheoretische Forschung zu verblüffenden Einsichten. Es zeigt sich, daß auf die nationalstaatliche Organisation von Gesellschaften auch im Zeitalter der Globalisierung nicht verzichtet werden kann. Moderne Gesellschaften zeichnen sich in systemtheoretischer Sicht, wie diese von Talcott Parsons und Niklas Luhmann entwickelt worden ist, durch das Prinzip der „funktionalen Differenzierung“ aus. Das heißt, moderne Gesellschaften sind nicht mehr wie beispielsweise die des Mittelalters durch hierarchische Ungleichheiten primär differenziert, sondern durch Differenzen von gesellschaftlichen Teilsystemen wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Familie, Recht, Religion, Gesundheit und Erziehung. Diese funktional differenzierten Teilsysteme operieren zunehmend weltweit, so daß von einer Weltgesellschaft gesprochen werden kann. Das politische Teilsystem der Weltgesellschaft ist nun in nach außen territorial begrenzte und nach innen souveräne staatliche Einheiten aufgeteilt. Das bedeutet, das gesellschaftliche Weltsystem „Politik“ ist intern segmentär in einzelne Nationalstaaten differenziert. Nationalstaaten sind in Luhmanns Diktion „regionale politische Adressen“ des Weltsystems der Politik, es kommt zu einer „Koevolution von weltgesellschaftlich-funktionaler und nationalstaatlich-segmentärer Differenzierung“. Der Trierer Soziologe Alois Hahn zeigte auf, daß die segmentäre Differenzierung von Politik sogar die Voraussetzung dafür darstellt, daß sich das Prinzip der funktionalen Differenzierung erfolgreich durchsetzen konnte. Denn funktionale Anspruchserweiterungen lassen sich nur durchsetzen „bei Einschränkungen in segmentärer Hinsicht, nur durch territoriale Begrenzungen des Nationalstaates konnte sich das Prinzip der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft letztlich durchsetzen“. So konnte das Geld seine universelle Zahlungsfunktion nur als spezifische Landeswährung etablieren, das Wissenschaftssystem blieb an Nationalsprachen, das Recht an nationale Rechtssysteme gebunden. Auch das politische System selbst ist, um sich als Weltsystem auszudifferenzieren, auf die interne segmentäre Differenzierung in Nationalstaaten angewiesen. Denn die kollektive Verbindlichkeit politischer Entscheidungen bedarf eines staatlichen Gewaltmonopols und entsprechender Institutionen, Macht muß in übersichtliche Entscheidungslagen und Aufnahmebereitschaften transformiert werden, die sich nicht weltweit, sondern immer nur territorial begrenzt reproduzieren lassen. Damit kann die „beunruhigende“ Frage von Jürgen Habermas, „ob überhaupt eine demokratische Meinungs- und Willensbildung über die nationalstaatliche Integrationsstufe hinaus bindende Kraft erlangen kann“, eindeutig mit „Nein“ beantwortet werden! Nationalstaaten sind „notwendige regionale Adressen der Weltgesellschaft“ (Niklas Luhmann). Gerade das Prinzip der funktionalen Differenzierung führt zu gesellschaftlichen Integrationsproblemen der Moderne. Da der einzelne nur als Rollenträger in die einzelnen Funktionssysteme eingebunden und inkludiert ist, entsteht für den einzelnen ein Bedürfnis nach Gesamt- und Vollinklusion seiner Person in Gesellschaft und Gemeinschaft, das durch die einzelnen Funktionssysteme nicht abgedeckt werden kann. Hier kommt nach Luhmann nunmehr die Nation ins Spiel, die dem einzelnen ein „Konzept der fiktiven Vollinklusion“ anbietet, das „nicht auf die Sonderbedingungen der einzelnen Funktionssysteme angewiesen ist“ und ermöglicht, „Identitätsressourcen zu aktivieren, die die Funktionssysteme in ihren Inklusionsformen nicht bieten können“. ……………………………. Mit Nation läßt sich die Vorstellung aufrechterhalten, der einzelne sei als Ganzes in die Gesellschaft eingebunden. Nation ist eine Ersatzsemantik für verlorengegangene kollektive Identitätsangebote der Gesellschaft. ……………………………. Die Nationsemantik hat nach dieser Vorstellung die Funktion, stabile Identifikationen der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft als Person insgesamt anzubieten. Mit Nation läßt sich die Vorstellung aufrechterhalten, der einzelne sei als Ganzes in die Gesellschaft eingebunden oder wie es der Soziologe Arnim Nassehi formulierte, Nation sei „eine kulturelle Chiffre einer obligatorischen Vollinklusion, die auf die Notwendigkeit reagiert, den Menschen neben seiner Inklusion in teilspezifische Semantiken mit einer Grundsemantik zu versorgen“. Nation ist so eine Ersatzsemantik für verlorengegangene kollektive Identitätsangebote der Gesellschaft. Selbst, wenn man sich auf diese funktionalistische und konstruktivistische Betrachtungsweise von Nation einläßt, so zeigt sich, daß Nation und Nationalstaat als lokale Adresse des politischen Systems für gesellschaftliche Integrationsleistungen der Menschen unverzichtbar ist. Denn die Idee der Nation vermag es, die sich im Zuge der durchsetzenden funktionalen Differenzierung stattfindende Loslösung von Individuen aus traditionellen Bindungen zu kompensieren. So kommt auch Luhmann zu dem Schluß, daß wir uns heute – Weltgesellschaft hin, Weltgesellschaft her – nicht in einer Auslaufphase der Idee der Nation befinden. Darüber hinaus muß natürlich kritisch die Frage gestellt werden, wie „fiktiv“ die nationalstaatliche Vollinklusion ist. In weiten Passagen der soziologischen Diskussion wird so getan, als sei nationalstaatliche Vollinklusion lediglich eine Chimäre, ein illusionärer Trick, der lediglich Geborgenheitsbedürfnisse der Menschen absättigt. Dagegen bleibt festzuhalten, daß das (vollinkludierte) Schicksal des einzelnen in vielfacher Weise mit der Entwicklung der Nation und des Nationalstaates in Beziehung steht. Wir brauchen uns nur die demographische Entwicklung in unserem Land anzuschauen. Die Folgen dieser Entwicklung betreffen jeden, das Schicksal des einzelnen wird durch diese Entwicklung mit seinen wirtschaftlichen, politischen, sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen massiv beeinflußt, der einzelne ist in dieser Hinsicht real vollinkludiert. Auch die gesellschaftlichen und politischen Reaktionen auf diese Entwicklung der Bevölkerungsschrumpfung lassen sich nur nationalstaatlich organisieren, es ist nicht zu erwarten, daß die Bevölkerung Portugals Beiträge zur Sanierung des deutschen Sozialversicherungssystems leisten will und kann. Wie bereits Max Weber 1922 ausführte, beinhaltet Nation, daß „gewissen Menschengruppen ein spezifisches Solidaritätsempfinden anderen gegenüber zuzumuten ist“, auf Dauer gestellte Solidarität läßt sich so nur im Nationalstaat organisieren. Die Funktionen des Nationalstaates mögen sich historisch wandeln, zwei Kernfunktionen muß er erfüllen, die der unvergessene Bernard Willms in seinem Buch „Die Deutsche Nation“ (1982) dargelegt hat: „Die eine ist die Wahrnehmung des Allgemeinen gegenüber dem einzelnen und gegenüber den gesellschaftlich organisierten Interessen. Die zweite ist die Wahrung dieser bestimmten Verwirklichung gegenüber den Interessen anderer Staaten. Für beides braucht der Staat Selbständigkeit, also Subjektcharakter.“ Ein Verlust oder eine Einschränkung dieser Kernfunktionen geht nur auf Kosten von politischer Gestaltungsmöglichkeit und Freiheit. Gerade angesichts der Globalisierung sind diese Kernfunktionen unverzichtbar. Prof. Dr. Jost Bauch lehrt Soziologie an der Universität Konstanz. Auf dem Forum der JUNGE FREIHEIT schrieb er zuletzt zum Thema „Der Heimat den Rücken kehren“ (JF 8/06).
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