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Bildet die deutsche Elite!

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Wenn im kommenden Jahr die sogenannte „Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder“ zum zweiten Mal entscheiden wird, welche Forschungsbereiche an Universitäten und Hochschulen in besonderem Maße gefördert werden sollen, wird das nicht unbedingt ein Grund zum Jubeln sein. Denn anders als die Wissenschaftslobby unter der Ägide von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat glauben machen will, handelt es sich hierbei keineswegs um eine Stärkung der deutschen Universität – sondern um einen weiteren Schritt zu ihrer planmäßigen Auflösung. Der Anfang vom Ende der traditionellen deutschen Universität datiert auf den 19. Juni 1999. Damals kamen in der italienischen Universitätsstadt Bologna Vertreter aus 29 Staaten Europas zusammen, um sich in einer Erklärung auf eine Harmonisierung des europäischen Hochschulraumes und eine Vergleichbarkeit seiner Studiengänge und Abschlüsse zu verpflichten. Zum Leitbild dieses „Bologna-Prozesses“ wurde das angelsächsische Bildungssystem auserkoren, das aufgrund seines Zuschnitts mit dem Humboldtschen Bildungsideal, der Einheit von Forschung und Lehre, nur schwer zu vereinbaren ist. Wie schwer, das sollte sich seither in immer stärkerem Maße zeigen. Die grundständigen Diplomstudiengänge bisheriger Prägung werden Zug um Zug geschlossen bzw. in Bachelor- und Masterstudiengänge umgewandelt oder um diese ergänzt. Bei diesen Studiengängen geht es nicht mehr darum, daß der Student vom ersten Semester an – etwa in Vorlesungen – den aktuellen Stand der Forschung kennenlernt, geschweige denn in den höheren Semestern an der Forschung beteiligt wird. Statt dessen sollen ihm diejenigen „Kompetenzen“ vermittelt werden, die konkret von den künftigen „Abnehmern“, insbesondere der Wirtschaft und der Technologiebranche, nachgefragt werden. Eine solche kompetenz-, nicht forschungsorientierte Wissensvermittlung war in Deutschland bislang Aufgabe der Fachhochschulen. Diese haben ihre Chance im Zuge der allgemeinen Harmonisierung freilich längst erkannt und sich dementsprechend eine wohlklingende Bezeichnung zugelegt: „University of Applied Sciences“. Die Fachhochschule als „University“? Die Schieflage, zu der der Bologna-Prozeß in der deutschen Hochschullandschaft führt, ist auch an der neuen, angelsächsischen Nomenklatur ablesbar. Im Unterschied zu den Diplomstudiengängen, in denen vom ersten bis zum letzten Semester ein einziges Fach gelehrt wird, handelt es sich bei Bachelor- und Masterstudiengängen um zwei voneinander unabhängige Studiengänge, die aufeinander aufbauen und – je nach Studiengang in unterschiedlichem Maße – mit verwandten Fächern kombinierbar sind. Im Zuge der mit dem Bologna-Prozeß einhergehenden Privatisierung der Hochschullandschaft (siehe Hintergrund Seite 12) führt dies zu einer schier unüberschaubaren Zahl neuer Studiengänge, die miteinander verbunden werden können. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, wer die Absolventen solcher mitunter eigentümlich zusammengestellten Studiengänge später einmal einstellen soll. Um den Überblick nicht völlig zu verlieren, setzt man bei der Zertifizierung der Bachelor- und Masterstudiengänge nach angelsächsischem Vorbild auf sogenannte „Diploma supplements“, eine die Abschlußurkunde ergänzende Aufstellung darüber, welche „Kompetenzen“ in welchen Lehrveranstaltungen erworben wurden. Vor diesem Hintergrund ist es nur allzu verständlich, daß sich einige der großen, klassischen Universitätsdisziplinen – beispielsweise die Rechtswissenschaft und die Medizin – diesem Durcheinander mitunter bewußt entziehen und auch künftig von ihren Absolventen ein grundständiges Studium sowie eindeutig vorgegebene Qualifikationen verlangen, die keiner zusätzlichen Zertifizierung bedürfen. Daß sie sich damit die harsche Kritik der Befürworter des Bologna-Prozesses zuziehen, die die Beibehaltung der bewährten Universitätsstrukturen als Besitzstandswahrung verunglimpfen, zeigt, welch ideologisch vermintes Gelände die gegenwärtige Hochschulpolitik ist. Sowohl die neugeschaffenen Studiengänge privater Hochschulen und Universitäten als auch die aus der Umwandlung ehemaliger Diplomstudiengänge hervorgehenden Masterstudiengänge bedürfen zeit-, kosten- und bürokratieintensiver Genehmigungsverfahren. Da diese von staatlichen Stellen nicht mehr zu leisten sind, dürfen nun staatlich zugelassene Akkreditierungsagenturen darüber befinden, unter welchen Bedingungen ein Studiengang zugelassen wird – oder auch nicht. Konflikte mit der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit, aber auch mit den Abnehmern künftiger Absolventen sind dabei vorprogrammiert: Schon warnt etwa der Evangelisch-theologische Fakultätentag davor, daß eine staatlich gelenkte Akkreditierungsagentur deutlich andere Anforderungen an ein Theologiestudium stellen könnte als die Kirchen selbst. Hat sich der Bologna-Prozeß, soweit er bereits umgesetzt wurde, wenigstens in der Praxis bewährt? Die Erfahrungsberichte (siehe Seite 5) lassen daran Zweifel aufkommen. So hat die vom Bologna-Prozeß erhoffte Mobilität der Studenten eher ab- denn zugenommen. Die neuen Rahmenbedingungen erlauben es nun kaum mehr, während eines Bachelor- oder Masterstudienganges den Hochschulort zu wechseln, da die zuvor erbrachten Leistungen („Credits“) am neuen Studienort nicht oder nur teilweise oder in einem anderen Abschnitt („Modul“) innerhalb des Studienganges gefragt sind. Aber auch der Wechsel nach absolviertem Bachelorstudium gestaltet sich mitunter schwierig, zumal die gewählten Studiengänge miteinander kombinierbar sein müssen und die Bewerbung eines Wechslers erst einmal positiv beschieden werden muß. Wird sie es nicht, muß sich der Bewerber weiter umschauen – notfalls auch nach einem möglichen Arbeitgeber, der für einen geringqualifizierten „undergraduate“ Verwendung hat. Widerstand gegen die nivellierende Angleichung an angelsächsische Hochschulstandards formiert sich vor allem universitätsintern. Landauf, landab befassen sich zahllose Fakultäten mit der Frage, wie unter den neuen Rahmenbedingungen möglichst viel von der bisherigen Ausbildungsqualität gerettet werden kann. Damit, daß sich der Bologna-Prozeß noch einmal grundlegend umkehren ließe, rechnet derzeit niemand, zumindest nicht öffentlich. So gilt es denn, die traditionelle deutsche Universität dort aufzusuchen, wo sie noch besteht. Und mißtrauisch zu werden, wenn sich jemand im Bologna-Zeitalter „exzellent“ nennt. Denn diese „Exzellenz“ geht ausnahmslos auf Kosten der traditionellen deutschen Universität.

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