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Volkverhetzungs-Anzeige: Was darf ein Richter über Sinti und Roma sagen?

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Am Verwaltungsgericht Gera war der Richter tätig, den Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss anzeigte.
Am Verwaltungsgericht Gera war der Richter tätig, den Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss anzeigte.
Am Verwaltungsgericht Gera war der Richter tätig, den Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss anzeigte. Fotos: picture alliance (2) / Jan Woitas & AP | Markus Schreiber
Volkverhetzungs-Anzeige
 

Was darf ein Richter über Sinti und Roma sagen?

Die Linke zeigt einen Richter wegen Volksverhetzung an, weil der Sinti und Roma „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ nennt. Gerichte lehnen ein Verfahren ab. Seinen Posten verliert er trotzdem.
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JENA/ERFURT. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat rechtskräftig entschieden, daß es kein Volkverhetzungs-Verfahren gegen einen Richter geben wird, der Sinti und Roma „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ genannt hat. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Gera. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Der Richter, der am Verwaltungsgericht Gera auch für Asylverfahren zuständig war, hatte sich auf Facebook entsprechend geäußert. Allerdings ist er inzwischen von seinem Posten abgezogen und ins Justizministerium versetzt worden. Die Anzeige wegen Volksverhetzung und weiterer möglicher Straftatbestände hatte die Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss im August vergangenen Jahres erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Gera übernahm die Argumentation der Politikerin und ging durch zwei Instanzen. Wegen der Bedeutung des Falls begann sie bereits am Landgericht und ging dann zum Oberlandesgericht.

Richter kann trotzdem „verfolgt“ werden

Das Landgericht sah zunächst keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt, insbesondere nicht den der Volksverhetzung. Dem folgte nun der dritte Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts – aber nur eingeschränkt: Die Äußerung des Richters könnte bei Vorliegen eines Strafantrages als ehrverletzend strafrechtlich verfolgt werden. Volksverhetzung sei das jedoch nicht.

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Die Richter sprachen von einer „grob geschmacklosen und diffamierenden Entgleisung des Angeschuldigten“. Es handele sich um einen Versuch, Sinti und Roma „in ironisch-satirischer Form pauschal lächerlich zu machen“. Allerdings sei die Aussage weder von Haß geprägt noch ein Angriff auf die Menschenwürde: „Bloße Beleidigungen und Beschimpfungen reichten dafür nicht aus.“

Die Thüringer Linken-Abgeordnete König-Preuss ereiferte sich über „ein fatales Signal“ des Oberlandesgerichts. Die Entscheidung zeige „das strukturelle Problem: Rassismus wird zwar erkannt, aber bleibt folgenlos“. Und weiter: „Ein Richter, der öffentlich Minderheiten diffamiert, hat auf einer Richterbank nichts verloren.“ König-Preuss forderte weitere dienstrechtliche Folgen. (fh)

Am Verwaltungsgericht Gera war der Richter tätig, den Linken-Abgeordnete Katharina König-Preuss anzeigte. Fotos: picture alliance (2) / Jan Woitas & AP | Markus Schreiber
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