NAUMBURG. Der stellvertretende Chef des Deutschen Landkreistages, Götz Ulrich, hat sich dafür ausgesprochen, Arbeitsverweigerern das Bürgergeld vollständig zu streichen. „Wer hilfsbedürftig ist, soll Hilfe erhalten“, sagte der Christdemokrat der Bild-Zeitung. „Wer aber erwerbsfähig ist und ohne wichtigen Grund keine Arbeit annimmt, sollte künftig gar keinen Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Demnach will der Landrat des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt auch die Miete streichen. „Deutschland hat kein bedingungsloses Grundeinkommen“, betonte er. Bundesregierung und Bundestag müßten „die Sonntagsreden mit den Realitäten vor Ort in Einklang“ bringen. Dem Argument, daß die Höhe des Existenzminimums verfassungsrechtlich vorgegeben sei, hält er entgegen, daß es im Grundgesetz keine exakte Bezifferung gebe. Die Rechtsprechung entwickle sich.
Auch Bas versprach Bürgergeld-Änderungen
Grundsätzlich fordert Ulrich, daß schneller Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer im Bürgergeld verhängt werden können. Es brauch klare Regeln, „die nicht darauf abstellen, jeden Einzelfall bis ins Kleinste zu durchdringen“. Ein Indiz für Betrugsfälle sei etwa fehlende Mitwirkungsbereitschaft oder, wenn Bürgergeldempfänger nicht zu Terminen erschienen.
Auch Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte sich dafür ausgesprochen, das Bürgergeld zu reformieren. Sanktionen müßten schneller kommen „und, wo nötig, auch verschärft werden“, sagte sie etwa im Juni. So müsse derjenige „schnell und klar sanktioniert werden“, der Termine ausfallen lasse. Zugleich stellte die Sozialdemokratin klar, daß Menschen, die das System ausnutzten, „kein Massenphänomen“ seien.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständig, das bisherige Bürgergeldsystem „zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzugestalten. „Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.“ Zugleich heißt es: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.“ (ser)