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Tanz auf Deutschlands Nase: Jetzt bekommen die drei Somalier auch noch Kirchenasyl

Tanz auf Deutschlands Nase: Jetzt bekommen die drei Somalier auch noch Kirchenasyl

Tanz auf Deutschlands Nase: Jetzt bekommen die drei Somalier auch noch Kirchenasyl

Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen.
Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen.
Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen. Foto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Tanz auf Deutschlands Nase
 

Jetzt bekommen die drei Somalier auch noch Kirchenasyl

Drei Somalier tricksen das Asylsystem aus, flüchten sich ins Kirchenasyl – und sind nun kaum abschiebbar. Der Vorgang ist längst kein Einzelfall.
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BERLIN. Drei somalische Migranten, die über Polen in die Bundesrepublik gelangt waren und erfolgreich gegen ihre Zurückweisung geklagt hatten, sind nun in einer Berliner Kirche untergebracht. Damit würde eine Rücküberstellung nach Polen oder Litauen erheblich erschwert.

Immer wieder greift die Kirche mit dieser Praxis in das staatliche Asylsystem ein – sehr zum Ärger der Behörden. Ein Asyl-Sachbearbeiter klagte gegenüber der Bild: „An die Leute ist dann kein Rankommen mehr. Rechtsgültig verfügte Abschiebungen werden über Monate verzögert oder scheitern, weil wichtige Fristen verstreichen.“

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden allein im Jahr 2024 bislang 2.386 Fälle von Kirchenasyl gemeldet – rund 300 mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden 2.966 ausreisepflichtige Personen von kirchlichen Stellen in Obhut genommen – und damit dem Zugriff des Staates entzogen. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Fällen um sogenannte Dublin-Verfahren: Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben und gemäß geltendem Recht dorthin zurückgeführt werden müßten. Nur in 39 Fällen betraf das Kirchenasyl Abschiebungen in Nicht-EU-Staaten. Brisant: Nur ein einziger Fall wurde vom Bamf tatsächlich als „besonderer Härtefall“ anerkannt.

Kirche steht nicht über dem Recht

Der Migrationsforscher Daniel Thym äußerte Unverständnis über die kirchliche Praxis: „Es ist mir moralisch unverständlich, warum die Kirchen ihr humanitäres Kapital derzeit vor allem darauf verwenden, Abschiebungen in andere EU-Mitgliedstaaten zu verhindern.“

Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) kritisiert das Vorgehen deutlich: „Die Kirche steht nicht über dem Recht“, betonte er 2024. „Wir können als Staat die Entscheidung darüber, wer am Ende ein Bleiberecht hat, nicht anderen Institutionen überlassen.“ Die Kirchen hingegen verteidigen ihr Vorgehen. Der Berliner Bischof Christian Stäblein sprach im Fall der drei Somalier von „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“. Kirchenasyl sei ein „Dienst für die Gesellschaft, die auf diese Weise an ihr Fundament der Barmherzigkeit erinnert werde“.

Derweil häufen sich Fälle, in denen abgelehnte Asylbewerber noch kurz vor der Abschiebung zum Christentum übertreten. In der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Steglitz seien mittlerweile rund 800 iranische und 400 afghanische Konvertiten registriert. Der Glaubenswechsel wird von deutschen Behörden häufig als Abschiebehindernis gewertet. (rr)

Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen. Foto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
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