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Karlsruhe lehnt BSW-Antrag ab: Diese Chance bleibt Wagenknecht jetzt noch

Karlsruhe lehnt BSW-Antrag ab: Diese Chance bleibt Wagenknecht jetzt noch

Karlsruhe lehnt BSW-Antrag ab: Diese Chance bleibt Wagenknecht jetzt noch

Sahra Wagenknecht äußerte sich am Donnerstag vor der Presse zu ihrer Wahlanfechtung.
Sahra Wagenknecht äußerte sich am Donnerstag vor der Presse zu ihrer Wahlanfechtung.
Sahra Wagenknecht äußerte sich am Donnerstag vor der Presse zu ihrer Wahlanfechtung. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Karlsruhe lehnt BSW-Antrag ab
 

Diese Chance bleibt Wagenknecht jetzt noch

Das Bundesverfassungsgericht lehnt den Eilantrag des BSW auf Neuauszählung ab. So fehlen weiterhin 9.000 Stimmen. Einen Ausweg hat Wagenknecht noch, doch in den Bundestag einzuziehen.
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BERLIN/KARLSRUHE. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag des BSW auf Neuauszählung der Bundestagswahl-Stimmzettel abgewiesen hat, hat die neue Partei nur noch eine Chance, doch noch über die Fünfprozenthürde zu kommen. Der dauert aber viele Monate.

Wie die JF vorab berichtete, erhielt das BSW laut dem amtlichen Endergebnis, das der Wahlausschuß des Bundestages heute verkünden will, 4,98 Prozent der Stimmen. Das sind zwar 4.277 mehr als beim vorläufigen Ergebnis, aber es fehlen immer noch 9.529 Voten für den Einzug in den Bundestag.

Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz nur begrenzt möglich sei. Es werde auch keine Abweichung vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren geben. Damit seien für die Wagenknecht-Partei „keine unzumutbaren Nachteile verbunden“.

Bundestag entscheidet über BSW-Einspruch

Dieses Wahlprüfungsverfahren sieht vor, daß der Wahlausschuß zunächst das amtliche Endergebnis feststellt. Dagegen kann das BSW Einspruch einlegen und wird es wahrscheinlich auch tun. Dann muß sich der Bundestag damit beschäftigen. Es gilt als ausgeschlossen, daß er dem stattgeben wird.

Denn mit dem Einzug des BSW würden alle Fraktionen Sitze verlieren, die dann der Wagenknecht-Partei zugeschlagen werden. Schwarz-Rot hätte dann auch keine Mehrheit mehr und müßte sich einen dritten Koalitionspartner – vermutlich die Grünen – suchen. Union und SPD hatten zusammen 44,9 Prozent der Stimmen erzielt. Nur durch das Scheitern des BSW an der Sperrklausel reichte es zu einer knappen parlamentarischen Mehrheit.

Wagenknecht müßte erneut nach Karlsruhe

Lehnt also der Bundestag die Einwände des BSW ab, kann die Partei erneut vor das Verfassungsgericht ziehen und Beschwerde gegen die Parlaments-Entscheidung einlegen. Wahrscheinlich wird es sich mit der Klage auch beschäftigen, denn grundsätzlich behandelt Karlsruhe nur dann mutmaßliche Wahlfehler, wenn diese auch die Sitzverteilung ändern würden.

Insgesamt dürfte das Verfahren viele Monate dauern. Denn der Wahlausschuß des Bundestages wird Zeit für eine ausführliche Prüfung reklamieren. Und auch das Bundesverfassungsgericht muß bei der Wagenknecht-Klage alle Details prüfen. Ein Eilverfahren, wie jetzt, wird es dann nicht geben. (fh)

Sahra Wagenknecht äußerte sich am Donnerstag vor der Presse zu ihrer Wahlanfechtung. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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