BREMEN. Auch Bremen hat entschieden, ein Handyverbot an seinen Schulen einzuführen. Ab dem 1. Juni soll die Handynutzung bis zur zehnten Klasse untersagt sein, wie der Senat am Freitag bestätigte. Bremerhaven ist davon laut Radio Bremen zunächst ausgenommen, weil der dortige Schuldezernent Hauke Hilz (FDP) dagegen ist.
Konkret besagt die neue Regelung, daß die Schüler Handys zwar mitbringen dürfen, sofern die Eltern dies erlauben. Die Geräte müssen aber ausgeschaltet in der Tasche bleiben. Der Schritt erfolge „nach intensiven Diskussionen“ unter anderem mit Kinderärzten und Bildungsexperten, hieß es aus dem Senat. Die Regierung verweist auf Schlafmangel, Bewegungsmangel und frühe Abhängigkeiten.
„Handys haben an der Schule keinen Sinn“
„Handys haben an der Schule keinen Raum, keinen Sinn“, ist sich Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) sicher. „Sie sind nicht notwendig, aber sie stellen eine potentielle Ablenkung und Gefährdung für Schülerinnen und Schüler dar.“ Aulepp verweist darauf, daß Bremer Schulen sowieso „digital richtig gut ausgestattet“ seien.
Die Senatorin betonte, daß Schulen einen wichtigen Beitrag leisteten, um Kindern gesunde Gewohnheiten zu vermitteln. „Die Kinder sollen in der Pause interagieren und sich vor allem auf dem Schulhof bewegen.“
Auch Hessen plant Handyverbot
Mit ähnlichen Worten hatte im März auch die hessische Landesregierung für ein teilweises Handyverbot an Schulen plädiert. Gerade jüngere Kinder sollten in den Schulpausen „wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder übereinander chatten“, forderte Hessens Kultusminister Armin Schwarz (CDU) seinerzeit.
In einem Gesetzentwurf von CDU und SPD dazu hieß es, daß Schulen „Schutzzonen“ sein müßten. Mit digitalen Medien seien neben Vorteilen auch Gefahren verbunden, etwa extremistische Propaganda und Mobbing. Zudem sei übermäßige Handynutzung laut Experten „eine wesentliche Ursache für Konzentrationsdefizite sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven und motorischen Entwicklung“. Das Gesetz wurde bislang nicht im Landtag beschlossen. (ser)