POTSDAM. Die AfD-Brandenburg hat das Landesamt für Verfassungsschutz aufgrund der Hochstufung ihres Landesverbands als „gesichert rechtsextremistisch“ verklagt. Mit der Einstufung, die „ohne taugliche Ermächtigungsgrundlage“ nach außen kommuniziert worden sei, verletzte der Geheimdienst die Partei „aktuell und andauernd in deren Rechten“, heißt es in der Klage, die der JF vorliegt.
Neben dem „rechtswidrigen Zustand“ der Einstufung müsse die Behörde auch die durch die „landes- und bundesweit aufgenommene Medienrezeption entstandenen Folgen“ beseitigen. Da der Verfassungsschutz seine Beurteilung der Partei „trotz außergerichtlichem Schreiben“ bislang fortgesetzt habe, gebe es zudem eine deutliche Wiederholungsgefahr.
Durch seine Hochstufung verletzte der Geheimdienst das Recht der AfD, an einem fairen Parteienwettbewerb teilzunehmen. Denn die Markierung als „gesichert rechtsextrem“ könne bürgerliche Wählerschichten abschrecken, auf die der Landesverband angewiesen sei.
Springer: „Die AfD soll ausgeschaltet werden“
Der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, erklärte: „Unsere Klage ist ein notwendiger Akt zur Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien und ein klares Signal gegen die politische Verfolgung unserer Partei.“ Es sei inzwischen „für jeden Bürger offensichtlich“, was geschehe: Die Partei solle „mit polizeistaatlichen Mitteln“ als „unbequeme Opposition ausgeschaltet werden“.
Bereits zuvor hatte der Landesverband den Brandenburger Verfassungsschutz abgemahnt. Da die Behörde noch kurz vor der Hochstufung öffentlich bekanntgegeben habe, bei der AfD keine „eindeutigen Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund“ gefunden zu haben, lasse die Hochstufung „jedwede konkrete Auseinandersetzung mit dem relevanten Sachverhalt missen“.
Noch am Tag der später zurückgenommenen Neueinstufung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die damalige Brandenburger Innenministerin Katrin Lange (SPD) betont, die Partei in Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall einstufen lassen zu wollen. Die politische Herausforderung durch die AfD müsse „in erster Linie auch politisch beantwortet werden“, sagte Lange damals. Weshalb sich diese Einschätzung innerhalb eines so kurzen Zeitraums – innerhalb von fünf Tagen – geändert habe, sei, wie die Partei betonte, „weder ersichtlich noch plausibel“. (lb)