STUTTGART. Die Polizei in Baden-Württemberg will künftig bei Pressemitteilungen über Straftaten häufiger die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen nennen. Mit diesem Ziel werden die bestehenden Regelungen aktuell überarbeitet, wie ein Sprecher des Innenministeriums der JUNGEN FREIHEIT mitteilte.
Gegenwärtig sieht der Medienkodex der baden-württembergischen Polizei vor, die Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen zu veröffentlichen, „sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht oder auf Nachfrage der Medien“. Das gilt insbesondere „bei Verlautbarungen zu Haftsachen, bei regionalen Brennpunkten oder bei aktuellen Kriminalitätsphänomenen“.
Letzte Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft
Dagegen unterbleibt laut Medienkodex eine Nennung, wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts nicht relevant ist. In der Regel ist dies bei einfacher Kriminalität, bei Massendelikten und Verkehrsdelikten der Fall. Außerdem macht die Polizei bei tatverdächtigen Kindern grundsätzlich keine Angaben zur Staatsangehörigkeit. Die letzte Entscheidung über die Nennung oder Nichtnennung der Nationalität der Verdächtigen liegt allerdings immer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte jüngst in der Bild am Sonntag dafür plädiert, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen generell immer zu kommunizieren. Bei der Union stieß sein Vorstoß auf Zustimmung, während die Grünen ihre Ablehnung zum Ausdruck brachten. Die AfD will, daß nicht nur die Staatsangehörigkeit, sondern auch ein etwaiger Migrationshintergrund von Tatverdächtigen veröffentlicht wird.
Bundesweit gelten unterschiedliche Regeln
Momentan gelten in den 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beispielsweise wird die Nationalität von Verdächtigen immer kommuniziert. Das Gleiche soll künftig auch in Nordrhein-Westfalen gelten, wie der dortige Innenminister Herbert Reul (CDU) in der vergangenen Woche ankündigte.
In den meisten anderen Bundesländern wird die Staatsangehörigkeit in der Regel nur in Ausnahmefällen genannt. Niedersachsen teilte erst kürzlich mit, daran auch weiterhin festhalten zu wollen. In anderen Bundesländern findet derzeit eine Überprüfung der aktuellen Regelungen statt.
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