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Juristischer Paukenschlag: Erstes Gericht entscheidet: Keine Bedrohungslage mehr in Syrien

Juristischer Paukenschlag: Erstes Gericht entscheidet: Keine Bedrohungslage mehr in Syrien

Juristischer Paukenschlag: Erstes Gericht entscheidet: Keine Bedrohungslage mehr in Syrien

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, daß Zivilisten in Syrien nicht mehr ernsthaft bedroht sind. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für mögliche Abschiebungen nach Syrien haben.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, daß Zivilisten in Syrien nicht mehr ernsthaft bedroht sind. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für mögliche Abschiebungen nach Syrien haben.
Ein Syrer hatte gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt: Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Juristischer Paukenschlag
 

Erstes Gericht entscheidet: Keine Bedrohungslage mehr in Syrien

Da es als unsicheres Herkunftsland gilt, lehnt die Bundesregierung Abschiebungen nach Syrien bislang ab. Nun weist das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage eines Syrers ab, der subsidiären Schutz in Deutschland erhalten wollte. Die Urteilsbegründung läßt aufhorchen.
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MÜNSTER. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, daß für Syrer in ihrem Heimatland keine ernsthafte Bedrohung mehr besteht. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage eines syrischen Staatsangehörigen ab, der in Deutschland subsidiären Schutz erhalten wollte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelt es sich um das erste derartige Urteil eines Oberverwaltungsgerichts, berichtet die Zeit.

In dem Gerichtsurteil heißt es, „die ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts“ sei in Syrien nicht mehr gegeben. Vereinzelt käme es zwar noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen oder Anschlägen. Diese „erreichen jedoch kein solches Niveau (mehr), daß Zivilpersonen beachtlich wahrscheinlich damit rechnen müssen“, verletzt oder getötet zu werden. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung des subsidiären Schutzes fielen damit weg.

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Syrien gilt bislang als unsicheres Herkunftsland

Darüber hinaus könne der Kläger auch nicht als Flüchtling anerkannt werden, da ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe. Zudem habe er sich vor der Einreise nach Deutschland im Jahr 2014 als sogenannter Schlepper betätigt und sei daher von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausgeschlossen. Dem Gericht zufolge wurde er 2015 in Österreich wegen der Einschleusung von Personen aus der Türkei nach Europa zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Demnach lehnte aus diesem Grund auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes für den Mann ab. Allerdings ging der Syrer gegen die BAMF-Entscheidung juristisch vor und bekam vor dem Verwaltungsgericht Münster Recht. Da das BAMF gegen diese Entscheidung wiederum Berufung einlegte, landete der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht. Gegen dessen nun erfolgtes Urteil ist eine Revision nicht mehr zulässig, wogegen allerdings beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden kann.

Ob und wie der Fall die Debatte um Abschiebungen nach Syrien beeinflußt, ist aktuell noch unklar. Die Bundesregierung stuft Syrien bislang als sogenanntes unsicheres Herkunftsland ein und lehnt Abschiebungen dorthin ab. (dh)

Ein Syrer hatte gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt: Nun gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
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