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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ataman holt zu Rundumschlag gegen Diskriminierung aus

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ataman holt zu Rundumschlag gegen Diskriminierung aus

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ataman holt zu Rundumschlag gegen Diskriminierung aus

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: Sie will Staatangehörigkeit als Diskriminierungsmerkmal aufnehmen
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: Sie will Staatangehörigkeit als Diskriminierungsmerkmal aufnehmen
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: Sie will Staatangehörigkeit als Diskriminierungsmerkmal aufnehmen Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
 

Ataman holt zu Rundumschlag gegen Diskriminierung aus

Mit einem satten Maßnahmenpaket will die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman die vermeintlichen Mißstände in Deutschland anpacken. Eine ihrer Reformideen erscheint besonders brisant.
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BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat ihre Pläne zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Sie will gleich mehrere Punkte ändern, wie sie am Dienstag mitteilte.

Ein Anliegen ist, die vermeintliche Diskriminierung von Sozialhilfe-Empfängern bei der Wohnungssuche zu beenden. Wer eine Absage bekommt, weil er entsprechende Gelder erhält, soll künftig dagegen vorgehen können.

Zudem plant Ataman, die Kategorie „Staatsangehörigkeit“ als Diskriminierungsmerkmal in das Gesetz aufzunehmen. Bislang war dort nur von „Herkunft“ die Rede. Im AGG heißt es konkret, es gelte, Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern“.

Ataman: „Überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt“

Besonders brisant: Nachzuweisen, daß man diskriminiert wurde, soll deutlich leichter werden. „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, daß die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt“, heißt es in Atamans Papier.

Außerdem will die Antidiskriminierungsbeauftragte die Frist dafür verlängern, Ansprüche aus dem AGG geltend zu machen. Bislang haben Geschädigte dafür zwei Monate Zeit. Künftig sollen es zwölf sein. (zit)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman: Sie will Staatangehörigkeit als Diskriminierungsmerkmal aufnehmen Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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