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Corona-Maßnahmen: Genesenenstatus gilt nur noch zwei Monate

Corona-Maßnahmen: Genesenenstatus gilt nur noch zwei Monate

Corona-Maßnahmen: Genesenenstatus gilt nur noch zwei Monate

Genesen
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Einkaufsstraße in Hamburg: „Zutritt nur für Geimpfte und Genesene“ Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
Corona-Maßnahmen
 

Genesenenstatus gilt nur noch zwei Monate

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen stark verkürzt. De facto ist der Nachweis künftig nur noch 62 Tage gültig. Vorausgegangen war der RKI-Verordnung ein Gesetzesbeschluß der Bundesregierung.
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BERLIN. Das Robert-Koch-Institut hat die Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen stark verkürzt. Statt wie bisher de facto fünf Monate ist der Status seit dem 15. Januar nur noch zwei Monate gültig. Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt. „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, daß Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, teilte das RKI auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Ob die Entscheidung auch rückwirkend gilt, konnte die Behörde nicht beantworten. Die Sprecherin des RKI verwies auf das Gesundheitsministerium.

Vorausgegangen war der RKI-Verordnung ein Gesetzesbeschluß der Bundesregierung, dem der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt hatte, und durch den die „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ vom 8. Mai 2021 geändert wurde. Laut dem alten Text galt man als genesen, wenn die mittels PCR-Test bestätigte Corona-Erkrankung „mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.

De facto gilt der Nachweis nur 62 Tage

Durch die jetzige Änderung wurden die beiden Zahlen herausgestrichen. Jetzt gilt der Genesenennachweis nur noch, „wenn der Nachweis den vom Robert-Koch-Institut unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben entspricht“. Das heißt, das RKI kann die Mindest- und Maximaldauer selbst festlegen.

Laut RKI-Verordnung vom 15. Januar muß nun „das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen“. Diese Zahl wurde somit bislang nicht verändert. Zurückliegen darf „das Datum der Abnahme des positiven Tests“ hingegen nur noch höchstens 90 Tage. Der Genesenausweis gilt damit de facto nur noch für knapp zwei Monate.

Am 13. Januar, also einen Tag bevor die Zahlen aus dem Gesetz gestrichen wurden und bevor die Zahl 90 auf der Netzseite des RKI auftauchte, hatte die parlamentarische Staatssekretärin des Gesundheitsministeriums, Sabine Dittmer (SPD), im Bundestag die Entscheidung bereits erstmals erwähnt. „Der Genesenenstatus wird künftig nach drei Monaten beziehungsweise 90 Tagen entfallen“, sagte sie. „Eine Anpassung der Vorgaben für einen vollständigen Impfschutz wird von der Bundesregierung fortlaufend überprüft.“

Schweiz verlängert Genesenenstatus

Aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse hatte die Schweiz am 3. November die Anerkennung des Genensenenstatus von sechs auf zwölf Monate verlängert. Wissenschaftler haben im Fachjournal Sciencedirect bereits zeigen können, daß die für eine langfristige Immunantwort gegen Sars-CoV-2 wichtigen B- und T-Zellen lange bestehenbleiben. T-Gedächtniszellen konnten sechs bis fünfzehn Monate in signifikanter Menge nachgewiesen werden. B-Zellen hingegen nahmen überhaupt nicht ab.

Eine Studie der Universität Lübeck vom Juni 2021 spricht von einer Immunität von mindestens zehn Monaten bei Genesenen. Eine andere Studie im Fachjournal Plos One zeigt, daß eine Immunität nach Infektion „mindestens drei Monate“ besteht und in der Mehrzahl der Fälle für sechs bis acht Monate vom Immunsystem aufrechterhalten wird. Eine weitere Studie im Lancet sieht ebenfalls noch einen schützenden Effekt sieben Monate nach der Erstinfektion. Auch im Science findet sich eine Untersuchung, die eine gute Immunantwort bis acht Monate nach der Infektion nachweist. (ha/mp)

Einkaufsstraße in Hamburg: „Zutritt nur für Geimpfte und Genesene“ Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
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