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Ersatzfreiheitsstrafe: Tortenwurf auf AfD-Politikerin: Studentin muß ins Gefängnis

Ersatzfreiheitsstrafe: Tortenwurf auf AfD-Politikerin: Studentin muß ins Gefängnis

Ersatzfreiheitsstrafe: Tortenwurf auf AfD-Politikerin: Studentin muß ins Gefängnis

Beatrix von Storch
Beatrix von Storch
Beatrix von Storch: Tortenwerferin will keine Geldstrafe zahlen Foto: dpa
Ersatzfreiheitsstrafe
 

Tortenwurf auf AfD-Politikerin: Studentin muß ins Gefängnis

Nach ihrem Tortenwurf auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch will eine Studentin lieber in Haft gehen, anstatt die fällige Geldstrafe zu bezahlen. „Ich werde weiterhin mit Torten werfen, wenn sich Politikerinnen so menschenverachtend äußern“, teilte die 22jährige mit. Das urteilende Gericht hatte sie zuvor als Erfüllungsgehilfen einer „völkischen und faschistischen Öffentlichkeit“ beschimpft.
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KIEL. Nach ihrem Tortenwurf auf die AfD-Politikerin Beatrix von Storch muß eine Studentin für 14 Tage ins Gefängnis. Zuvor hatte sie sich geweigert, die vom Amtsgericht Kiel festgelegte Geldstrafe von 150 Euro zu bezahlen, berichtete das Hamburger Abendblatt.

„Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“, bekräftigte die Studentin. Sie wolle „darauf aufmerksam machen, daß Strafe und Knast nicht dabei helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Ich werde weiterhin mit Torten werfen, wenn sich Politikerinnen wie Beatrix von Storch so menschenverachtend äußern“, teilte die 22jährige mit.

Die junge Frau hatte sich eigenen Angaben zufolge an den Äußerungen der AfD-Politikerin zur Asylpolitik gestoßen und wollte mit dem Tortenwurf ein Zeichen setzen. Nun muß sie am 5. Februar in der JVA Lübeck ihre zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Tortenwerferin beleidigt Gericht

Zunächst hatte die 22jährige gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro Einspruch eingelegt. Anschließend verurteilte das Amtsgericht Kiel sie zu einer Geldstrafe von 150 Euro, zahlbar in 15 Tagessätzen. Nach Ansicht des Gerichts stellte der Tortenwurf auf von Storch eine Beleidigung dar.

Die Angeklagte beschimpfte das Gericht als Erfüllungsgehilfen einer „völkischen und faschistischen Öffentlichkeit“. „Ich möchte mich dafür bedanken, daß sie mich zu diesem wunderbaren Theaterstück eingeladen haben“, kommentierte sie. „Mit dem Unterschied, daß Sie dieses Theaterstück inszeniert haben“, entgegnete die Richterin.

Auf den konkreten Tatvorwurf der Beleidigung sei die 22jährige trotz etlicher Beweisanträge kaum eingegangen, schrieb das Onlineportal shz.de. Statt dessen habe sie vorgeschriebene Texte über die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen 1992 vorgelesen. (ha)

Beatrix von Storch: Tortenwerferin will keine Geldstrafe zahlen Foto: dpa
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