KARLSRUHE. Der Vorsitzende der Bürgerbewegung Pro NRW, Markus Beisicht, hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg gegen den Grünen-Politiker Volker Beck errungen. Beisicht hatte Beck auf einer Pro-Köln-Kundgebung 2011 als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet. Weiter sagte er an Beck und die Teilnehmer einer linken Gegendemonstration gerichtet: „Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.“
Beck hatte zuvor die Pro-Köln-Demonstrationsteilnehmer „braune Truppe“ und „rechtsextreme Idioten“ genannt. Untere Instanzen hatten Beisichts Äußerungen als Schmähkritik eingestuft und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Beschluß vom 8. Februar, der erst jetzt verkündet wurde, kommen die Verfassungsrichter aber zu einem anderen Schluß.
Kritik an unteren Instanzen
Die Entscheidungen der Vorinstanzen verletzten Beisichts Grundrecht auf Meinungsfreiheit, so das Gericht. „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Vielmehr darf Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen.“
Die unteren Gerichte hätten die Äußerung Beisichts „in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise als Schmähkritik“ eingestuft und nicht ausreichend zwischen dem Persönlichkeitsrecht Becks und der Meinungsfreiheit Beisichts abgewogen. Zudem hätten die Richter jeweils außer Acht gelassen, daß Beck die Demonstranten zuvor beschimpft habe. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben muß sich nun das Landgericht Köln erneut mit dem Fall auseinandersetzen. (tb)