FRANKFURT/MAIN. Das Amtsgericht Frankfurt hat einen pakistanischen Asylbewerber nach Tritten und Schlägen gegen Bundespolizisten verwarnt. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 300 Euro muß der 33jährige nicht zahlen, wenn er nicht wieder straffällig wird. Das Gericht sah im Verhalten des Angeklagten eine Widerstandshandlung „am unteren Rand“. Die geringe Geldstrafe könne er „wahrscheinlich doch nicht zahlen“, begründete Amtsrichter Michael Demel nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse das Strafmaß mit einem Achselzucken.
Im Juni vergangenen Jahres hatte sich der Mann gewaltsam gegen seine Abschiebung gewehrt, nachdem ihn die Beamten in Handschellen zu dem auf dem Rollfeld wartenden Flugzeug nach Karachi geführt hatten. In der Maschine schlug und trat er nach den Polizisten und versuchte, sie zu beißen.
Der Kapitän weigerte sich, unter diesen Bedingungen zu starten. Die Abschiebeaktion mußte daraufhin abgebrochen werden. Nach dem Scheitern seiner Ausweisung erhielt der Pakistaner eine vorübergehende Duldung. Er argumentierte, es sei ihm nicht zuzumuten, zurück in sein Heimatland zu gehen, da es dort zu gefährlich wäre. (tb)