DRESDEN. Das Amtsgericht Dresden hat einen Journalisten der ARD wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der ARD-Reporter einer Pegida-Demonstrantin mit einem Ellbogenstoß eine Rippe gebrochen hatte.
Der Vorfall hatte sich im Februar während einer Demonstration in Dresden ereignet. Demnach war es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Journalisten und Pegida-Teilnehmern gekommen. Das TV-Team sei als „Lügenpresse“ beschimpft und bedrängt worden. Der Streit habe sich dann zu einer Rangelei entwickelt, in deren Verlauf die Frau den Stoß in die Rippen erhielt.
Richter von Schuld überzeugt
Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert. Der zuständige Richter war jedoch von der Schuld des 50 Jahre alten Angeklagten überzeugt und verurteilte diesen am Dienstag zu 60 Tagessätzen à 60 Euro.
Es sei nicht ungewöhnlich, daß ein Richter anders entscheide als Staatsanwaltschaft und Verteidigung es forderten, sagte ein Sprecher des Gerichts der JUNGEN FREIHEIT. Auch sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hätte eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte er das nicht tun, wäre der ARD-Journalist vorbestraft. Allerdings würde dies nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen, da die Strafe unter 90 Tagessätzen lag. (krk)