WIESBADEN. Hartz IV-Empfänger können von ihren Jobcentern verpflichtet werden, Deutsch zu lernen. Wer Sozialleistungen erhalte, sei verpflichtet seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Fortbildungen zu erhöhen, urteilte das Sozialgericht Wiesbaden am Montag. Eine unerläßliche Voraussetzung dafür sei das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Geklagt hatte eine türkische Mutter von vier Kindern, die von ihrem Jobcenter aufgefordert worden war, dreimal wöchentlich einen Integrationskurs an der Volkshochschule zu besuchen. Nachdem sie sich zu diesem nicht anmeldete, kürzte die Arbeitsagentur ihre Bezüge ein Quartal lang um 30 Prozent. Das Sozialgericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit dieser Sanktion.
Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und des Statistischen Bundesamts für 2011 beziehen Ausländer mehr als doppelt so oft Hartz IV wie Deutsche. Während 17,6 Prozent der hier lebenden Ausländer Arbeitslosengeld beantragen, liegt der Anteil unter Deutschen bei 6,9 Prozent. (tb)