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Urteil: Türkin muß Integrationskurs besuchen

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Urteil
 

Türkin muß Integrationskurs besuchen

Eine 61 Jahre alte Türkin muß nach 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Integrationskurs besuchen. Die Ehefrau eines Ladenbesitzers verfügt nicht einmal über Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Unterschiedliches Integrationsverständnis: Türkin muß nun doch Deutsch lernen Foto: pixelio/Gerd Altmann

KARLSRUHE. Eine 61 Jahre alte Türkin muß nach 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Integrationskurs besuchen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe betonte in seiner Entscheidung am Montag, es bestünde ein gesellschaftliches Interesse daran, „daß sich alle auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländer zumindest auf einfache Art sprachlich verständigen können“.

Die Ehefrau eines Ladenbesitzers verfügt nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dapd nicht einmal über Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Vor Gericht machte sie geltend, ihre Kinder seien gut ausgebildet und zahlten in Deutschland Steuern. Ihre nicht vorhandenen Deutschkenntnisse führte sie auf ihren Analphabetismus zurück. Die Frau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (tb)

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