BERLIN. Im Verfahren um einen angeblich rassistischen WM-Planer der NPD sind Partei-Chef Udo Voigt und zwei weitere Funktionäre vom Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung freigesprochen worden. Das Berliner Landgericht sah die in dem Terminplan zur Fußballweltmeisterschaft 2006 enthaltenen Aussagen als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und gab damit der Berufung der NPD-Politiker statt.
Die NPD habe als Partei das Recht, sich auch zu solchen Angelegenheiten zu äußern, begründete die Richterin die Entscheidung. Zwar habe auch die Meinungsfreiheit Grenzen, wenn beispielsweise die Menschenwürde verletzt werde, dies sei aber im konkreten Fall nicht gegeben gewesen.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergraten hatte Voigt, seinen Stellvertreter Frank Schwerdt sowie Pressesprecher Klaus Beier im April 2009 der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung für schuldig befunden und zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen und der Zahlung von 2.000 Euro verurteilt. Dagegen waren die drei NPD-Politiker in Berufung gegangen.
Staatsanwaltschaft prüft Einspruch gegen Urteil
Hintergrund ist der NPD-WM-Planer aus dem Jahr 2006. Auf diesem hatte die Partei einen Spieler mit der Trikot-Nummer 25 und dem Satz „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe – Für eine echte Nationalmannschaft“ abgebildet. Die Nummer 25 in der Deutschen Nationalmannschaft trug damals der schwarze Fußballspieler Patrick Owomoyela. Der Fußballprofi hatte daraufhin gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund Anzeige gegen die NPD-Funktionäre gestellt.
Sowohl Owomoyelas Anwalt als auch die Staatsanwaltschaft kündigten an, die Möglichkeit zu prüfen, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Die NPD zeigte sich dagegen zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Politischer Zeitgeist hat im Strafrecht nichts zu suchen“, sagte NPD-Vize Frank Schwerdt der JUNGEN FREIHEIT. (krk)